Die Verhandlungen um den „Fall Sabo“ sind vor dem Kantonsgericht Baselland haben heute
begonnen. Die Rechtsvertreter des Bistums Basel sowie der Kantonalkirche bestritten,
dass Franz Sabo beim Entzug des kirchlichen Seelsorgeauftrags das rechtliche Gehör
verweigert worden sei. Der Bistumsvertreter betonte auch, dass es sich nicht in erster
Linie um eine Abgrenzungsfrage zwischen kirchlichem und staatlichem Recht handle.
Vielmehr gehe es „primär um einen Beleidigungsfall“. Sabo habe die Institution, für
die er arbeite, „sehr grob kritisiert“. Ein Arbeitnehmer habe Institution und Vorgesetzte
aber zu respektieren. Der aus Deutschland stammende Franz Sabo war Pfarrer der
Gemeinde Röschenz; ihm wurde nach seiner offenen Kritik an der kirchlichen Hierarchie
im Oktober 2005 zunächst die „Missio canonica“ entzogen, dann wurde er vom Dienst
suspendiert. Das Urteil soll am 5. September bekannt gegeben werden. (kath.ch/rv
29.08.2007 mg)