Im Basel dürfen Schülerinnen ein Kopftuch tragen, eine Ganzkörper-Burka ist aber verboten.
Das regelt ein neues Dokument der Schulbehörde, das den Umgang mit den verschiednen
Religionen in den Schulen regelt und im kommenden Schuljahr in Kraft tritt. Eine Befreiung
von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen wie Sport- und Schwimmunterricht mit Berufung
auf die Religion ist nicht möglich, allerdings werden Ganzkörper-Badeanzüge erlaubt.
Weihnachtsfeiern dürfen in der Schule stattfinden, selbst wenn viele Kinder nichtchristlicher
Religionen der Feier beiwohnen. Dadurch werde allen Kindern ein Einblick in die hier
vorherrschende Religion vermittelt, betonte das Erziehungsdepartement. In Basel gehen
Kinder aus insgesamt 170 verschiedenen Religionsgemeinschaften zur Schule. Die meisten
Schüler gehören keiner Religion an, evangelisch-reformiert sind 22,5 Prozent, islamisch
18,5 Prozent, römisch-katholisch 18,2 Prozent. (apic 13.08.2007 mc)