D: Staatsvertrag zwischen Landeskirchen und Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg und die zwei evangelischen Landeskirchen dort haben einen
Staatsvertrag geschlossen, der sämtliche rechtlichen Beziehungen regelt. Das Dokument
wurde heute in Stuttgart unterzeichnet. Die Regelungen reichen vom Kirchensteuereinzug
über Gebührenbefreiung, Denkmalspflege, Diakonie, Religionsunterricht, Feiertagsschutz
und Pfarrerausbildung bis zur Festlegung der Staatsleistungen. Außerdem sollen die
Landeskirchen ab 2010 mehr Geld vom Land Baden Württemberg erhalten (idea 25.07.2007
sis)