Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor einer weiteren Aufweichung des Embryonenschutzes.
Der gesetzlich zuerkannte Schutz menschlicher Embryonen vor Zerstörung und vor Nutzung
zu Forschungszwecken dürfe nicht außer Blick geraten, heißt es heute in einer Mitteilung
als Reaktion auf die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates, bei der es um die so
genannte Stichtagsregelung geht. Die Bischofskonferenz äußerte „grundlegende ethische
Bedenken“ darüber, den Lebensbeginn zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzen oder dem
Embryo in einem früheren Stadium den Lebensschutz nur in abgestufter Weise zuzugestehen.
„Die Förderung selbst hochrangiger Forschungsinteressen darf unter keinen Umständen
dazu führen, dass embryonale Menschen verzweckt werden“, so die Deutsche Bischofskonferenz.
(rv 16.07.2007 gs)