Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs ist ein Kind im Mutterleib kein
Menschenwesen. Erst mit Beginn der Geburtswehen könne der Fetus als Mensch betrachtet
werden. Die Entscheidung des obersten Gerichtshofes hat heftige Diskussionen im Land
ausgelöst. Die katholische Gemeinschaft spricht von einem erschütternden Urteil. Hintergrund:
2001 hatte eine junge Mutter aufgrund einer Totgeburt ihre Geburtshelferin verklagt.
Dass Kind starb an Gehirnblutungen, da die Hebamme einen Kaiserschnitt und damit die
frühzeitige Geburt untersagt hatte. Mit diesem Gerichtsurteil wurde die Hebamme lediglich
zu einer Geldstrafe wegen Fahrlässigkeit im Gesundheitswesen verurteilt. Pater Lee,
Medizinprofessor an der Katholischen Universität Koreas sprach von einer „Niederlage
des ganzen Landes“. Es sei inakzeptabel, dass man ein Kind ab der 21. Woche retten
könne; ein quasi Neugeborenes in der 42 Woche hingegen nicht mal als Menschenwesen
anerkenne. (asianews 12.07.2007)