Die Bischofskonferenz des Landes hat gestern von der Regierung eine Revidierung des
neuen Antiterror-Gesetz gefordert. Das Gesetz, welches am Sonntag in Kraft treten
soll, würde „Panik und Unsicherheit in der Bevölkerung“ hervorrufen. Die Definition
von „terroristischen Aktivitäten“ sei in diesem Dokument sehr weit gefasst, wodurch
die Regierung und das Militär praktisch unbegrenzte Freiheiten hätten. Gemäß Artikel
3 des Textes sind „terroristische Aktivitäten“ alle Aktionen, „die Panik außerhalb
der Normalität verursachen“. (asianews 10.07.07 jh)