Die Beziehung zwischen
römisch-katholischer Kirche und den Anhängern der Piusbruderschaft werde sich mit
der Freistellung der Alten Messe wohl nicht ändern. Die Liturgie sei bei den Lefebvre-Anhängern
nur ein Teilaspekt, meint der deutsche Liturgiewissenschaftler Winfried Haunerland. „Andere
Fragen des Zweiten Vatikanischen Konzils, andere Fragen der nachkonziliaren Kirche
stehen auch zwischen Rom und diesen Gläubigen und ihren Bischöfen und Priestern. Von
daher bin ich etwas skeptisch, ob dieser großzügige Schritt des Papstes tatsächlich
jene Wirkung haben wird, die sich schon Papst Johannes Paul II. von seinem Motu Protprio
Ecclesia Dei versprochen hatte. Es wäre zu wünschen, dass diese vom Papst so sehnlich
erwartete Wirkung eintreten würde und die Abspaltung der Anhänger von Erzbischof Lefebvre
überwunden werden könnte; meine Skepsis bleibt.“ Für das praktische Leben in
den katholischen Gemeinden ändere sich wenig. „Wenn das Motu Proprio im Geist
der Versöhnung gelesen wird, um den der Heilige Vater ja geradezu wirbt, dann wird
deutlich, dass das nicht die Einladung ist, missionarisch mit dem außerordentlichen
Ritus der Kirche umzugehen, sondern dass es hier darum geht, dass dort wo Menschen,
konkret hier beständig bestehende Gruppen oder bei den Sakramentalien vielleicht auch
einzelne, darum bitten, dass ihnen diese Möglichkeit eingeräumt wird. Es wäre also
sicherlich nicht im Sinne des Motu Proprio und entspräche auch nicht dem Wortlaut,
wenn jetzt ein Pfarrer meinte, mit dem außerordentlichen Ritus missionarisch auf seine
Gemeinde zugehen zu können, oder gar der Gemeinde diesen Ritus vorschreiben zu können.
Das ist vom Motu Proprio nicht gedeckt.“ Die Sonntagsmesse in deutscher Sprache
ist nicht in Gefahr. „Wenn man den ganzen Geist des Motu Proprio sich anschaut,
wird man sagen müssen, dass die normale Seelsorge auf keinen Fall Schaden leiden darf
durch Feiern im außerordentlichen Ritus. Von daher denke ich, dass diese Bestimmung
von einer Situation ausgeht, in der in einer Kirche oder einer Pfarrei mehrere Sonntagsgottesdienste
statt finden, von denen dann ein Gottesdienst dann auch in der außerordentlichen Form
statt finden kann. Aber der normale Gottesdienst, der zentrale Hauptgottesdienst einer
Gemeinde, wird sicherlich nicht nach dem außerordentlichen Ritus gefeiert werden dürfen,
wenn man den Geist und auch die erläuternden Bemerkungen des Heiligen Vaters meiner
Erachtens richtig interpretiert.“ Haunerland ist Lehrstuhlinhaber in München
und berät seit langem die Bischofskonferenz in liturgischen Fragen. (rv 08.07.2007
bp)