2007-07-07 13:32:38

Motu Proprio: Keine Sondererlaubnis nötig


Papst Benedikt XVI. hat die Regeln zur Feier der tridentinischen Messe gelockert. Der Vatikan veröffentlichte heute das lang erwartetet Motu Proprio „Summorum Pontificum“. Der Papst legt darin fest, dass für das Zelebrieren der so genannten „Alten Messe“ nun keine Sondererlaubnis des Bischofs mehr notwendig ist.
Benedikt bezeichnet die nachkonziliare Messordnung als „ordentliche Ausdrucksform der ‚lex orandi’ der Kirche“, also der kirchlichen Ordnung des Gebets. Das tridentinische Messbuch in der von Papst Johannes XXIII. 1962 veränderten Form habe als „außerordentliche Form“ zu gelten.

Das Motu Proprio legt fest, dass in Pfarreien, in denen es dauerhafte Gruppen von Gläubigen gibt, die die Messe nach der Alten Form feiern wollen, der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Messbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen hat. Die „Alte Messe kann demnach an Werktagen gefeiert werden, an Sonn- und Feiertagen soll es eine Feier dieser Art geben. Allerdings habe der Pfarrer darauf zu achten, dass „das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei“.

Bei Messen zu besonderen Anlässen wie Trauungen oder Beerdigungen muss der Pfarrer dem vierseitigen Erlass zufolge auf Wunsch einen Gottesdienst in der alten Form gestatten. Pfarrer dürfen auch die Spendung der Taufe, des Ehesakraments, der Buße und der Krankensalbung nach dem vorkonziliaren Ritual erlauben.

Das Dokument sieht weiterhin die Errichtung von Personalpfarreien vor und die Ernennung eigener Geistlicher. Ist ein Pfarrer nicht in der Lage, der Bitte der Gläubigen nach dem Alten Ritus nachzukommen, sollen sie sich an den Diözesanbischof wenden. Wenn er für die Feier nicht sorgen kann, ist die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ einzuschalten.

Die Ortsbischöfe haben das Recht, eine Personalpfarrei für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten und dafür einen Geistlichen zu ernennen. Der Erlass schreibt weiter vor, dass Priester, die nach der alten Form zelebrieren, geeignet und vorbereitet sein müssen.

Priester dürfen in Abwesenheit anderer Gläubiger täglich die Messe wahlweise auch nach dem alten Ritus feiern - mit Ausnahme des „Triduum Sacrum“ – den Liturgien der Kar- und Ostertage.

(rv 07.07.2007 mc)







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