Papst Benedikt XVI. hat die Regeln zur Feier der tridentinischen Messe gelockert.
Der Vatikan veröffentlichte heute das lang erwartetet Motu Proprio „Summorum Pontificum“.
Der Papst legt darin fest, dass für das Zelebrieren der so genannten „Alten Messe“
nun keine Sondererlaubnis des Bischofs mehr notwendig ist. Benedikt bezeichnet
die nachkonziliare Messordnung als „ordentliche Ausdrucksform der ‚lex orandi’ der
Kirche“, also der kirchlichen Ordnung des Gebets. Das tridentinische Messbuch in der
von Papst Johannes XXIII. 1962 veränderten Form habe als „außerordentliche Form“ zu
gelten.
Das Motu Proprio legt fest, dass in Pfarreien, in denen es dauerhafte
Gruppen von Gläubigen gibt, die die Messe nach der Alten Form feiern wollen, der Pfarrer
deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Messbuch
zu feiern, bereitwillig aufzunehmen hat. Die „Alte Messe kann demnach an Werktagen
gefeiert werden, an Sonn- und Feiertagen soll es eine Feier dieser Art geben. Allerdings
habe der Pfarrer darauf zu achten, dass „das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang
gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei“.
Bei Messen
zu besonderen Anlässen wie Trauungen oder Beerdigungen muss der Pfarrer dem vierseitigen
Erlass zufolge auf Wunsch einen Gottesdienst in der alten Form gestatten. Pfarrer
dürfen auch die Spendung der Taufe, des Ehesakraments, der Buße und der Krankensalbung
nach dem vorkonziliaren Ritual erlauben.
Das Dokument sieht weiterhin die
Errichtung von Personalpfarreien vor und die Ernennung eigener Geistlicher. Ist ein
Pfarrer nicht in der Lage, der Bitte der Gläubigen nach dem Alten Ritus nachzukommen,
sollen sie sich an den Diözesanbischof wenden. Wenn er für die Feier nicht sorgen
kann, ist die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ einzuschalten.
Die Ortsbischöfe
haben das Recht, eine Personalpfarrei für die Feiern nach der älteren Form des römischen
Ritus zu errichten und dafür einen Geistlichen zu ernennen. Der Erlass schreibt weiter
vor, dass Priester, die nach der alten Form zelebrieren, geeignet und vorbereitet
sein müssen.
Priester dürfen in Abwesenheit anderer Gläubiger täglich die Messe
wahlweise auch nach dem alten Ritus feiern - mit Ausnahme des „Triduum Sacrum“ – den
Liturgien der Kar- und Ostertage.