Der Streit zwischen Staat und orthodoxer Kirche über den Titel von Patriarch Bartholomaios
I. hat eine neue Wendung erfahren. Ein Gericht in Ankara urteilte heute, das geistliche
Oberhaupt der orthodoxen Christen in aller Welt habe kein Recht darauf, den Titel
„Ökumenisch“ zu führen. Bartholomaios I., der in Istanbul residiert, ist der Ökumenische
Patriarch von Konstantinopel. Türkische Politiker stören sich schon lange am Wort
„ökumenisch“, weil es für sie einen politischen Unterton hat, den sie für schwer vereinbar
halten mit der Souveränität der Türkei. Der Patriarch wendet dagegen ein, die Bezeichnung
habe nur innerkirchlichen Bezug und sei frei von politischen Anklängen. Die staatliche
anatolische Nachrichtenagentur zitiert nun das Oberste Berufungsgericht in Ankara
mit den Worten, das Patriarchat sei zur Gänze „türkischer Gesetzgebung unterworfen“.
Sonderrechte für Minderheiten widersprächen dem Gleichheitsprinzip der türkischen
Verfassung. Darum, so das Urteil weiter, „gibt es keine rechtliche Basis für die Behauptung
des Patriarchats, ökumenisch“ im Sinn von universal „zu sein“. (reuters 26.06.2007
sk)