2007-06-22 13:43:27

Deutschland: Rechtswissenschaftler widerspricht Lehmann


Der Münsteraner Rechtswissenschaftler Christian Walter hat der Auffassung von Kardinal Karl Lehmann widersprochen, nach der Kirchen in der deutschen Verfassung eine Vorrangstellung gegenüber anderen Religionen zukommt. Lehmann hatte in einer Rede in Karlsruhe gesagt, Neutralität des Staates dürfe nicht als „unreflektierte Toleranz“ verstanden werden, sondern müsse angesichts der tiefen Wurzeln des Christentums auch in der europäischen Rechtskultur im Falle der Kirchen „fördernd und wohlwollend“ sein. Walter, der Experte für Religionsverfassungsrecht ist, kritisierte im Berliner „Tagesspiegel“, Lehmann akzentuiere damit „einseitig eine Seite des sogenannten Weimarer Kirchenkompromisses, den das Grundgesetz als geltendes Verfassungsrecht übernommen hat“. Darin sei der Zugang zum Körperschaftsstatus grundsätzlich allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geöffnet worden.
(Tagesspiegel 22.06.07 bg)







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