Der Münsteraner Rechtswissenschaftler Christian Walter hat der Auffassung von Kardinal
Karl Lehmann widersprochen, nach der Kirchen in der deutschen Verfassung eine Vorrangstellung
gegenüber anderen Religionen zukommt. Lehmann hatte in einer Rede in Karlsruhe gesagt,
Neutralität des Staates dürfe nicht als „unreflektierte Toleranz“ verstanden werden,
sondern müsse angesichts der tiefen Wurzeln des Christentums auch in der europäischen
Rechtskultur im Falle der Kirchen „fördernd und wohlwollend“ sein. Walter, der Experte
für Religionsverfassungsrecht ist, kritisierte im Berliner „Tagesspiegel“, Lehmann
akzentuiere damit „einseitig eine Seite des sogenannten Weimarer Kirchenkompromisses,
den das Grundgesetz als geltendes Verfassungsrecht übernommen hat“. Darin sei der
Zugang zum Körperschaftsstatus grundsätzlich allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
geöffnet worden. (Tagesspiegel 22.06.07 bg)