Die christlichen Kirchen
sind „Ratgeber aus der Mitte der Gesellschaft heraus“. Das betont Bundesforschungsministerin
Annette Schavan mit Blick auf die Diskussion über den Umgang mit embryonalen Stammzellen
in Forschung und Medizin. Vor der Stammzell-Anhörung morgen im Bundestag sagte die
bekennende Katholikin gegenüber dem Domradio: „Hinter den großen christlichen
Kirchen stehen viele Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das ist nicht
irgendeine Lobby, sondern das ist eine Kraft in unserer Gesellschaft, die auch wichtig
ist für Orientierung. Sie ist wichtig, um uns immer wieder an das zu mahnen und zu
erinnern, was Grundlage unseres Zusammenlebens ist. Deshalb haben die Kirchen sicher
auch ihren Anteil daran, dass wir uns zum Beispiel in der Forschungsförderung auf
adulte Stammzellenforschung konzentrieren. Ich werde dazu in wenigen Tagen wieder
einen neuen Forschungsschwerpunkt vorstellen. Ich finde, die Rolle der Kirchen in
Deutschland ist wichtig, sie ist hilfreich, sie erinnert an Orientierung, die in modernen
pluralen Gesellschaften für den Zusammenhalt wichtig ist.“ Auch wegen des Engagements
der Kirchen seien die gesetzlichen Regelungen in Deutschland „weitaus konsequenter
auf Lebensschutz ausgerichtet“ als zum Beispiel in anderen europäischen Ländern, so
Schavan. Die deutsche Position lasse sich aber auf Europaebene nicht durchsetzen: „Das
ist unsere Erfahrung, denn die Vielfalt der Rechtslagen in Europa ist groß. Wichtig
ist uns, dass nicht mit europäischen Geldern die Forschung mit embryonalen Stammzellen
gefördert wird, zu der die so genannte verbrauchende Embryonenforschung notwendig
ist, also die unmittelbare Zerstörung von Embryonen für die Stammzelllinien. Das haben
wir durchgesetzt, darauf hat sich die EU-Kommission in einer Protokollerklärung verpflichtet,
und das ist ein Erfolg. Das ist nicht alles, was wir wollten, lieber wäre uns ein
Stichtag gewesen - aber der ist nicht durchsetzbar, und da muss man sich dann manchmal
auch nach der alten Lehre vom kleineren Übel verhalten.“ In Deutschland dürfen
laut Stammzellgesetz nur Zellen verwendet werden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002
im Ausland entstanden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft drängt nun auf eine Abschaffung
dieser Stichtagsregelung. (domradio 08.05.2007 bp)