2007-05-08 15:24:28

D: Schavan, Kirchen wichtig für Stammzelldebatte


RealAudioMP3 Die christlichen Kirchen sind „Ratgeber aus der Mitte der Gesellschaft heraus“. Das betont Bundesforschungsministerin Annette Schavan mit Blick auf die Diskussion über den Umgang mit embryonalen Stammzellen in Forschung und Medizin. Vor der Stammzell-Anhörung morgen im Bundestag sagte die bekennende Katholikin gegenüber dem Domradio:
„Hinter den großen christlichen Kirchen stehen viele Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das ist nicht irgendeine Lobby, sondern das ist eine Kraft in unserer Gesellschaft, die auch wichtig ist für Orientierung. Sie ist wichtig, um uns immer wieder an das zu mahnen und zu erinnern, was Grundlage unseres Zusammenlebens ist. Deshalb haben die Kirchen sicher auch ihren Anteil daran, dass wir uns zum Beispiel in der Forschungsförderung auf adulte Stammzellenforschung konzentrieren. Ich werde dazu in wenigen Tagen wieder einen neuen Forschungsschwerpunkt vorstellen. Ich finde, die Rolle der Kirchen in Deutschland ist wichtig, sie ist hilfreich, sie erinnert an Orientierung, die in modernen pluralen Gesellschaften für den Zusammenhalt wichtig ist.“
Auch wegen des Engagements der Kirchen seien die gesetzlichen Regelungen in Deutschland „weitaus konsequenter auf Lebensschutz ausgerichtet“ als zum Beispiel in anderen europäischen Ländern, so Schavan. Die deutsche Position lasse sich aber auf Europaebene nicht durchsetzen:
„Das ist unsere Erfahrung, denn die Vielfalt der Rechtslagen in Europa ist groß. Wichtig ist uns, dass nicht mit europäischen Geldern die Forschung mit embryonalen Stammzellen gefördert wird, zu der die so genannte verbrauchende Embryonenforschung notwendig ist, also die unmittelbare Zerstörung von Embryonen für die Stammzelllinien. Das haben wir durchgesetzt, darauf hat sich die EU-Kommission in einer Protokollerklärung verpflichtet, und das ist ein Erfolg. Das ist nicht alles, was wir wollten, lieber wäre uns ein Stichtag gewesen - aber der ist nicht durchsetzbar, und da muss man sich dann manchmal auch nach der alten Lehre vom kleineren Übel verhalten.“
In Deutschland dürfen laut Stammzellgesetz nur Zellen verwendet werden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 im Ausland entstanden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft drängt nun auf eine Abschaffung dieser Stichtagsregelung.
(domradio 08.05.2007 bp)








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