Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Georgien wegen Übergriffen auf Zeugen
Jehovas verurteilt. In der Stadt Gldani war 1999 eine Splittergruppe extremistischer
orthodoxer Gläubiger in einem Theatersaal gegen rund 60 Zeugen Jehovas mit Schlagstöcken
und Eisenkreuzen vorgegangen. Dieser Angriff stelle eine verbotene Misshandlung dar,
urteilten die Richter in Strassburg. Die Polizei habe den Zwischenfall nicht verhindert
oder beendet. Der Vorfall wurde nie angemessen juristisch geahndet. In Georgien war
es zwischen 2000 und 2002 zu mehreren gewalttätigen Übergriffen gegen religiöse Minderheiten
gekommen. Die Straßburger Richter betonten, die georgischen Behörden hätten auch das
Recht auf Religionsfreiheit verletzt. (kap 04.05.2007 gs)