Die großen Kirchen in Deutschland wollen ihre Taufen wechselseitig anerkennen. Eine
entsprechende Vereinbarung soll am Wochenende im Magdeburger Dom unterzeichnet werden.
Partner sind die Evangelische Kirche Deutschlands, die katholische Bischofskonferenz,
orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen. Bislang gibt es in Deutschland
nur Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und römisch-katholischen Diözesen
zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe. Eine Erklärung auf der Ebene der EKD und
der Deutschen Bischofskonferenz bestand dagegen nicht. Die Initiative zu dem Schritt
ging 2002 von dem für die Ökumene zuständigen Kurienkardinal Walter Kasper aus. Hier
dokumentieren wir die entsprechende Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz: Wechselseitige
Anerkennung der Taufe 11 Kirchen in Deutschland unterzeichnen am 29. April in Magdeburg
ErklärungZum ersten Mal werden am 29. April die Evangelische Kirche in Deutschland
(EKD), die Deutsche Bischofskonferenz, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie
Freikirchen auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklärung
über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnen. Die Unterzeichnung der
Vereinbarung findet im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes am 29. April um 17
Uhr im Magdeburger Dom statt. Dort werden leitende Vertreter der 11 beteiligten Kirchen
anwesend sein, darunter der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann. Gastgeber ist
der Bischof der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Bischof Axel Noack.
Es predigt Bischof em. Walter Klaiber (Evangelisch-methodistische Kirche). Seit
gut 30 Jahren gibt es in Deutschland einzelne regionale Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen
der EKD und Römisch-Katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe.
Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD oder der Deutschen Bischofskonferenz gab es
bisher nicht. Im Mai 2002 ging vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung
der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, die Initiative aus, sich in den
Bischofskonferenzen mit dem Thema Taufe und mit der ökumenischen Bedeutung der wechselseitigen
Anerkennung der Taufe zu beschäftigen und zwischen den Kirchen entsprechende Vereinbarungen
zu unterzeichnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese Initiative aus Rom aufgenommen
und vorgeschlagen, die wechselseitige Taufanerkennung für den gesamten Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz und der EKD anzustreben. Eine Arbeitsgruppe, der auch
Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKiD), der Evangelisch-methodistischen
Kirche (zugleich für weitere Freikirchen) und der Altkatholiken (zugleich für die
Anglikanische Kirche) angehörten, erarbeitete einen Text, dem der Rat der EKD und
der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz zugestimmt haben. Folgende
Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt: - Äthiopisch-Orthodoxe Kirche -
Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland - Armenisch-Apostolische
Orthodoxe Kirche in Deutschland - Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen -
Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine - Evangelische Kirche in
Deutschland - Evangelisch-methodistische Kirche - Katholisches Bistum der Alt-Katholiken
in Deutschland - Orthodoxe Kirche in Deutschland - Römisch-Katholische Kirche -
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche Der Ökumenische Gottesdienst wird gestaltet
von Vertretern der unterzeichnenden Kirchen. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang
Huber, wird in den Gottesdienst einführen, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz,
Karl Kardinal Lehmann, wird die Festgemeinde mit einer Taufbeauftragung entsenden.
Bischof em. Walter Klaiber (Evangelisch-methodistische Kirche) wird die Predigt halten.
Für die Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), die die Taufanerkennung
nicht unterzeichnen, wird Pastor Werner Funck (Mennoniten) ein Grußwort sprechen.
Ein Grund für die damit gegebene Zurückhaltung liegt in der theologischen Wertung
der Kindertaufe. Der Text der Taufanerkennung: Die christliche Taufe
Jesus Christus ist unser Heil. Durch ihn hat Gott die Gottesferne des Sünders
überwunden (Römer 5,10), um uns zu Söhnen und Töchtern Gottes zu machen. Als Teilhabe
am Geheimnis von Christi Tod und Auferstehung bedeutet die Taufe Neugeburt in Jesus
Christus. Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit
Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint. Als ein Zeichen
der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser
Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis
über die Taufe. Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters
und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens
im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über
jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck
des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene
Taufe ist einmalig und unwiederholbar. Wir bekennen mit dem Dokument von Lima:
Unsere eine Taufe in Christus ist „ein Ruf an die Kirchen, ihre Trennungen zu überwinden
und ihre Gemeinschaft sichtbar zu manifestieren“ (Konvergenzerklärungen der Kommission
für Glaube und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Taufe, Nr. 6). (pm/kna
23.04.2007 sk)