Die Abtreibungsgesetze in Polen werden nicht verschärft. Das Parlament in Warschau
lehnte am Freitag fünf Anträge auf eine entsprechende Änderung der Verfassung ab.
Ziel des Projekts war es, bei einem Regierungswechsel eine Liberalisierung des strengen
Abtreibungsgesetzes zu erschweren. Das Präsidium der polnischen Bischofskonferenz
kritisierte die Entscheidung. Durch "simple Arithmetik" sei über das grundlegende
Lebensrecht des Menschen befunden worden, heißt es heute in einer Stellungnahme. Die
Polnische Bischofskonferenz hatte sich wiederholt gegen eine weitere Verschärfung
ausgesprochen. Zuletzt verlangte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof
Jozef Michalik, jedoch strengere Gesetze. Schwangerschaftsabbrüche sind in Polen nur
nach Vergewaltigung, Inzest sowie bei schweren Schädigungen des Ungeborenen oder bei
Lebensgefahr für die Schwangere straffrei. (kna 14.04.2007 mc)