2007-04-14 16:34:56

D: Abschlussbericht der deutschen Bischöfe


Die Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe ist zu Ende. Der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann hat der Presse heute in Mainz einen Abschlussbericht vorgelegt: Auf 17 Seiten fasst der Kardinal die wichtigsten Themenpunkte noch einmal zusammen.
Im Mittelpunkt der Versammlung stand das Thema „Mehr als Strukturen ...Entwicklungen und Perspektiven der pastoralen Neuordnung in den Diözesen“, dem ein ganzer Studientag gewidmet wurde. Lehmann betont, dass die Pfarrei als historisch gewachsene Sozialgestalt der Kirche erhalten bleibe – sei es als kleine Pfarrei in einer Pfarreiengemeinschaft, sei es als unselbständige Gemeinde in einer größeren Pfarrei. Den Bischöfen sei bewusst, so Lehmann, dass die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen eine Anpassung der Strukturen und eine Erneuerung des missionarischen Geistes in der Kirche erfordere. Die Maßnahmen in den Diözesen mache deutlich: „Die katholische Kirche in Deutschland bleibt den Menschen nahe.“
Ehe und Familie, Liturgie und Weltkirche, Wissenschaft und Personalfragen wurden von den Bischöfen im Kloster Reute diskutiert. Beim Thema gesellschaftliche Fragen kamen die Schattenseiten der digitalen Medien zur Sprache. Außerdem sprachen die Bischöfe über Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung der Caritas. (rv 14.04.2007 sis)

Im folgenden dokumentieren wir den Pressebericht Kardinal Lehmanns:
 Pressebericht
des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Karl Kardinal Lehmann,
im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung
vom 10. bis 13. April 2007 in Kloster ReuteI. Studientag: „Mehr als Strukturen … Entwicklungen und Perspektiven der pastoralen Neuordnung in den Diözesen“
II. Ehe und Familie
1. Diskussion um den Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren
2. Familiengerechtigkeit – Gutachten zu einer familiengerechten Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
3. Themen-Dreischritt für die Familiensonntage 2008-2010
III. Pastoral
1. Wort der deutschen Bischöfe „Gemeinsam dem Evangelium dienen – Die Gemeinschaften des geweihten Lebens in der Kirche“
2. Woche für das Leben: Themen-Dreischritt für die Jahre 2008-2010
3. Überdiözesaner Kollektenplan 2008
IV. Gesellschaftliche Fragen
1. Aktuelle Entwicklungen in den digitalen Medien: Gewalt und virtuelles Leben
2. Projekt „Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung der Dienste und Einrichtungen der Caritas“
V. Liturgie
1. Liturgische Bücher
VI. Weltkirche
1. Zur Situation in Zimbabwe
2. Pilgerreise des Ständigen Rates ins Heilige Land (26.02.-04.03.2007) – Rückblick
3. 49. Internationaler Eucharistischer Kongress 2008 – Information durch Marc Kardinal Ouellet (Québec)
4. Weltjugendtag 2008 in Sydney
5. V. Generalversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe im Mai 2007 in Brasilien
VII. Wissenschaft
1. Wissenschaftlicher Nachwuchs in der Katholischen Theologie
2. Interdiözesanes Seminar St. Lambert in Lantershofen
3. Zur Struktur theologischer Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses
VIII. Jubiläen
IX. Personalien
I. Studientag: „Mehr als Strukturen … Entwicklungen und Perspektiven der pastoralen Neuordnung in den Diözesen“
Die Neuordnung der Pastoral in unseren Diözesen und Erzdiözesen ist bereits vor einigen Jahren in eine neue Phase getreten. Die überwiegende Mehrzahl der Diözesen in Deutschland hat neue Seelsorgeeinheiten eingerichtet. Sie fassen mehrere kleine Pfarreien zusammen. Die Pfarrei bleibt als historisch gewachsene Sozialgestalt der Kirche erhalten – sei es als kleine Pfarrei in einer Pfarreiengemeinschaft, sei es als unselbständige Gemeinde in einer größeren Pfarrei. Wenn auch finanzielle und personelle Engpässe in einigen Fällen der Anlass für die Neuordnung waren, so ist uns doch bewusst, dass die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen eine Anpassung der Strukturen und eine Erneuerung des missionarischen Geistes in der Kirche erfordern.
Die Maßnahmen in den Diözesen zeigen deutlich: Die katholische Kirche in Deutschland bleibt den Menschen nahe. Sie bewahrt ihre Präsenz gerade dort, wo die Menschen leben. Nur kann diese Präsenz nicht in jedem Fall durch einen geweihten Priester als Pfarrer in einer kleinen Gemeinde geleistet werden. Alle Dienste in der Kirche, vor allem der ehrenamtliche Dienst engagierter Katholikinnen und Katholiken in Gemeinden und Einrichtungen der Caritas, in Verbänden und Geistlichen Gemeinschaften, in Ordensgemeinschaften und Institutionen der Erwachsenenbildung machen die Kirche an den Wohn- und Arbeitsorten, aber auch in den Freizeitaktivitäten und in der Mobilität der Menschen lebendig.
Die Reformmaßnahmen der letzten Jahre haben das Territorialprinzip der Seelsorge gestärkt und erweitert. Gleichzeitig ermöglichen die größeren Einheiten mehr Vielfalt. In diesem Sinne vermögen die neuen Seelsorgeeinheiten sehr unterschiedliche Gruppierungen zu integrieren. Das Streben nach intensiver Gemeinschaftsbildung – z.B. in den neuen Geistlichen Gemeinschaften – kann hier an die pastoralen Strukturen angebunden werden, ohne dass die entsprechenden Gruppierungen ihre Eigenart aufgeben müssten. Ihre Einbindung in flexible pastorale Räume bewahrt sie davor, sektiererisch zu werden.
Auf der anderen Seite wird die Pfarreiengemeinschaft bzw. die größere Pfarrei jene Weitherzigkeit ausstrahlen, die für die katholische Kirche immer prägend war. Die Kirche ist für alle da – auch für jene, die abseits stehen oder inaktiv sind. Auch ihnen begegnen wir mit Sympathie und Offenheit. Kirche ist ein dynamisches Geschehen. Wir haben das Vertrauen, dass auch die, die wir als die „treuen Kirchenfernen“ wahrnehmen, auf dem Weg sind. Zugehörigkeit zur Kirche wird es immer mehrstufig geben. Die aktiven Gemeinden müssen immer eine Einladung auch für die sein, die noch nicht mitmachen.
Der Erzbischof von Bamberg hat den Hauptvortrag zum Thema: „Pfarrei – Kirche vor Ort“ gehalten. Er hat eine Bestandsaufnahme dessen vorgelegt, was Theologie und Kirchenrecht heute zur Strukturierung der Kirche sagen und in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Pfarrei als Normalfall der Kirche vor Ort unterstrichen. Pfarreien sind tragende Strukturen der Seelsorge. Als solche sind sie wandelbar und können entsprechend geschichtlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen verändert werden. Die theologischen Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Pfarrei bilden die Grundlagen für die gegenwärtige Neuordnung der Pastoral. Die grundlegenden Elemente der Pfarrei sind: (1) ein Territorium, (2) eine Gemeinschaft von Katholiken, (3) der Pfarrer, der als Priester Christus repräsentiert, (4) die für die Pfarrei notwendige materielle Absicherung, (5) die Erfüllung der Grundvollzüge Verkündigung, Liturgie und Caritas.
Anschließend formulierte Erzbischof Dr. Schick einige Thesen, um auf anstehende Problemlagen angemessen reagieren zu können:
· Es werden Priester gebraucht, die eine Pfarrei leiten können. Die Aus- und Fortbildung der Priester ist den veränderten Bedingungen anzupassen.
· Die Theologie des Priestertums muss erneut ins Bewusstsein kommen.
· Die Rolle der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Miteinander aller Hauptamtlichen sind theologisch und funktional zu klären.
· Das Ehrenamt ist zu stärken, damit die Pfarrei selbst Trägerin der Verkündigung, der Liturgie und der Caritas sein kann.
· Die Verwaltungsstruktur muss überprüft werden, um die Pfarrer zu entlasten.
In seinem Statement „Die Vergrößerung des pastoralen Raumes und die Nähe zu den Menschen“ hat der Bischof von Trier, Bischof Dr. Reinhard Marx, die Weitung pastoraler Räume als Reaktion der Kirche auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen bezeichnet, vor allem auf die wachsende Mobilität. Auf die Nähe zu den Menschen kann die Kirche nicht verzichten. Die Feier der Sakramente ist immer eingebettet in die Lebenswelt. Die neuen Strukturen ermöglichen zudem Schwerpunktbildungen. Einseitigkeiten werden durch die Zugehörigkeit zu einem größeren Ganzen ausgeglichen.
Unter dem Titel „Das Zusammenwirken von unterschiedlichen Orten, Formen und Vollzügen der Seelsorge in den vergrößerten pastoralen Räumen“ hat der Bischof von Essen, Dr. Felix Genn, Chancen der laufenden Reformmaßnahmen formuliert. Er hat exemplarisch die Neuordnungen des Ruhrbistums Essen vorgestellt, in dem mehrere Gemeinden zu einer Pfarrei zusammengeschlossen werden. Darin stellen Gemeinden die Heimatverbundenheit sicher, während die Pfarrei für den Organisationsrahmen gemeindespezifischer Aktivitäten sorgt. Das Zusammenspiel der vielen Gemeinden in der einen Pfarrei erfordert Zusammenarbeit, die zu einer wichtigen Qualität der pastoralen Arbeit wird. Die Pfarrei soll Zentrum der Kategorialseelsorge sein. So ist sie z.B.Trägerin der Jugendpastoral, koordiniert die Ehrenamtlichen und integriert die muttersprachlichen Gemeinden. Auf der Ebene der Pfarrei werden viele pastorale Aufgaben vernetzt, wie z.B.die Hinführung zu den Sakramenten oder die Begleitung Erwachsener auf dem Weg zur Taufe, zum Ehesakrament oder zum Wiedereintritt in die Kirche.
Das Statement des Erzbischofs von Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, stand unter dem Thema „Neue Anforderungen an die Priester, Diakone und hauptberuflichen Mitarbeiter in Seelsorge und Diakonie – Veränderungen in ihren Berufsprofilen und Rollenzuschreibungen“. Er begann seine Ausführungen mit einem Wort von Papst Johannes Paul II.: „Vor der Planung konkreter Initiativen gilt es, eine Spiritualität der Gemeinschaft zu fördern.“ Die Spiritualität der Gemeinschaft bildet die tragfähige Basis für eine notwendige „kooperative Pastoral“. Diese schlägt sich unter anderem in der Bereitschaft zur Delegation, zu verbindlichen Absprachen und zu einer bereichernden Kultur des Erfahrungsaustausches nieder. Es gilt, die Herausforderungen als Chance zu verstehen, die eigene Arbeit zu überdenken und neue Formen zu suchen, das Evangelium in unsere Zeit hinein zu verkünden. Gleichzeitig braucht es in der Pastoral die Entwicklung einer „Kultur des guten Aufhörens“ (d.h. z.B. des Loslassen- und Abschiednehmen-Könnens). Für den pastoralen Alltag ist eine Pflege des geistlichen Lebens und die Rückbindung an Jesus Christus lebensnotwendig.
Nach den Vorträgen und Statements gingen die Mitglieder der Vollversammlung in sechs Arbeitsgruppen. Dabei wurde folgendes zusammenfassend festgehalten:
Arbeitsgruppe 1 „Pfarrei und Gemeinde. Historisch gewachsene Strukturen vs. neue pastorale Gliederungen“:
· Nähe in seelsorglicher Erfahrung ist zuerst eine personale und nicht eine territoriale Kategorie. In der Spur Jesu braucht sie deshalb zuerst die Zeugen. In ihnen bekommt der österliche Glaube Gesicht vor Ort.
· Die Akzeptanz sich weitender pastoraler Räume wächst, wo sich Übergänge organisch gestalten und von den Priestern bejaht und begleitet werden. Nähe in sakramentaler Erfahrung braucht die Präsenz des spezifisch priesterlichen Dienstes.
Arbeitsgruppe 2 „Das Zusammenwirken von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen in neuen Strukturen“:

· Die notwendige Stärkung einer Kultur des Ehrenamtes kann in der Kirche in besonderer Weise unter geistlichen Aspekten profiliert werden. Dies führt zu einer partizipativen und eigenverantwortlichen Praxis und auch zu einer Relativierung von Strukturfragen.
· Bei Beauftragungen zu bestimmten Diensten müssen sowohl im Interesse der Ehrenamtlichen wie auch der Hauptberuflichen vor allem die theologischen und auch die kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sein. Kooperation erfordert eine Klärung der jeweiligen Berufsprofile und -identitäten.
Arbeitsgruppe 3 „Der Priester in der Spannung zwischen Leitung und Seelsorge unter den Bedingungen der veränderten Strukturen“:
· Die Begriffe „Leitung“ und „Seelsorge“ bedürfen der Klärung: Leitung ist ein Aspekt von Seelsorge. In der Liturgie der Priesterweihe heißt es: „unter der Führung des Heiligen Geistes die Herde Christi leiten“.
Leitung und Verwaltung sind zu unterscheiden. Von Verwaltungsaufgaben können Pfarrer weitestgehend – aber nicht ganz – befreit werden.
· Viele Pfarrer sind durch wachsende Anforderungen in ihrer Rolle verunsichert. Neben der Neubesinnung auf die Theologie des Priestertums bedarf es auch einer neuen Wertschätzung der vielen Fähigkeiten und Gaben, die es in einer Pfarrei gibt. Die Befähigung aller Getauften, ihre Charismen zum Aufbau der Kirche einzubringen, kann den Pfarrer entlasten. Dieser geistliche Prozess, in dem der Pfarrer Verantwortung abgibt und wahrnimmt, ist ein wichtiger Aspekt der Priesterausbildung und -begleitung.
Arbeitsgruppe 4 „Chancen der Strukturveränderung. Neue Möglichkeiten für Verbände, Bewegungen, Orden, Einrichtungen, kategoriale Seelsorge“:
· Um die Chancen zu erkennen, bedarf es einer „pastoralen Landkarte“ der verschiedenen pastoralen und spirituellen „Orte“. Wahrnehmen, Sichten, Wertschätzen und das projektorientierte Zusammenführen spielen dabei eine elementare Rolle.
· Ein lokal enggeführtes Gemeindebewusstsein soll auf Kooperationsmöglichkeiten in der Region hin geöffnet werden. Ziel ist es, die Zeugenschaft zu stärken, Zellen des Glaubens zu bilden und Zeichen zu setzen.
Arbeitsgruppe 5 „Die Strukturveränderungen und ihre Folgen für das geistliche Selbstverständnis aller pastoral Handelnden“:
· Zunächst ist es notwendig, Raum und Zeit für Enttäuschungen zu lassen und spirituelle Hilfen zu ihrer Überwindung anzubieten.
· In einem weiteren Schritt sollen mutig differenzierte pastorale Konzepte bei Wahrung von Rollensicherheit, theologischer Klarheit und bei gegenseitiger Wertschätzung der verschiedenen Charismen unter Verantwortung des Bischofs entwickelt werden.
· Die Kirche braucht vor Ort ein konkretes Gesicht.
Arbeitsgruppe 6 „Die sakramentale Grundstruktur des kirchlichen Lebens in den geweiteten pastoralen Räumen“:
· Angesichts der voraussehbaren Reduzierung der Zahl der Eucharistiefeiern bedarf es der Stärkung des Bewusstseins von der Sakramentalität der Kirche.
· Die Sakramentalität der Kirche realisiert sich nicht in der größtmöglichen Zahl, sondern in der größtmöglichen Intensität der Eucharistiefeiern.
· Im pastoralen Raum gilt es, Bewegungen auf die Eucharistie hin und von ihr zurück in den Alltag zu initiieren.
In der anschließenden Diskussion haben wir unterstrichen, dass bei den pastoralen Neuordnungen theologische Zielbestimmungen wichtiger sind als eine organisationssoziologisch gestützte Modernisierung von Strukturen. Es kommt darauf an, den Glauben so zu verkünden, dass die Menschen spüren, was sie von der Kirche haben, nämlich die Gemeinschaft mit Gott.
In seiner Zusammenfassung hat der Vorsitzende der Pastoralkommission (III), Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt), darauf hingewiesen, dass die Strukturfixierungen vor allem dann überwunden werden können, wenn die Chancen der größeren Seelsorgeeinheiten deutlicher in den Blick genommen werden. Größere Einheiten ermöglichen größere Vielfalt, intensivere Kooperation und deutlichere Profilierung. Letzteres gilt sowohl für die Zusammenschlüsse, z.B. die Orden und Verbände, und Einrichtungen, z.B.der Caritas, als auch für die einzelnen Berufsgruppen. Natürlich können auch die Schwierigkeiten nicht übersehen werden, die diese Reformmaßnahmen vor allem für die Pfarrer aufgrund der wachsenden Anforderungen bedeuten.
Die Ergebnisse des Studientages werden in Form einer Arbeitshilfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Pastoralkommission (III) und die Kommission geistliche Berufe und kirchliche Dienste (IV) wurden beauftragt, den Studientag auszuwerten und die Fragestellungen weiter zu bearbeiten.
II. Ehe und Familie
1. Diskussion um den Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren
Die letzten Wochen waren in der öffentlichen Meinungsbildung stark bestimmt durch die Diskussion um die Schaffung von so genannten Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Dabei spielten auch einzelne Stimmen aus dem kirchlichen Raum, darunter auch von Bischöfen, eine erhebliche Rolle. Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat keinen Anlass gesehen, sich unmittelbar in diesen Meinungsaustausch einzuschalten. Sie hat jedoch sehr ausführlich die inhaltliche Diskussion um den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren geführt.
In dieser Diskussion stellte sich rasch heraus, dass die öffentliche Debatte von recht unterschiedlichen Gesichtspunkten bestimmt wird. Die Frage eines Betreuungsangebotes wird einmal von der demografischen Gesamtproblematik, schließlich von Wirtschaftsinteressen, aber auch von wiederum recht unterschiedlichen Stellungnahmen im Blick auf das Frauenbild und besonders die Frauenemanzipation erörtert. Gesichtspunkte politischer Programmatik und Konkurrenz kommen hinzu, nicht zuletzt im Zusammenhang der Finanzierung. Diese verschiedenen Perspektiven mit ihrer Interessenlage machen es schwer, ein differenziertes Bild der Gesamtthematik zu entwickeln. Eine Position löst rasch eine gegenläufige aus, ohne dass es immer ein Dissens sein muss. Bei manchen Positionen sitzt man rasch in einer Falle. Schnell kommt es zu ausschließlichen und unfruchtbaren Antithesen. Auf der Strecke bleibt sehr oft eine abgewogene, umfassende und differenzierte Familienpolitik, um die es eigentlich geht. Dies ist in der öffentlichen Diskussion gerade auch angesichts verkürzter Formulierungen, der Gefahr von Parolen und eines polemischen Schlagabtausches zu wenig beachtet worden. Dies widerspricht im Übrigen auch unserem Grundgesetz, das in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.
Die Bundesregierung steht vor wichtigen familienpolitischen Entscheidungen. Insbesondere die Frage eines Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Den Lösungsvorschlägen wird dabei eine Signalwirkung für die Grundausrichtung der Familienpolitik zugeschrieben. Die Deutsche Bischofskonferenz tritt seit jeher für die Belange der Familien ein und fordert deren Schutz und Unterstützung auch durch die Politik. Die Familienpolitik muss Rahmenbedingungen schaffen, die ein gelingendes Leben in Ehe und Familie erleichtern. Dazu gehört gewiss auch eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch kann sich eine zukunftsorientierte Familienpolitik niemals darauf beschränken, lediglich die Anpassung des Familienlebens an die Erfordernisse z.B. der Berufswelt zu fördern. Belange des Kindeswohls genießen Vorrang vor den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. Die Erziehungsleistung von Familien verdient höchste Wertschätzung und Anerkennung. Familien dürfen weder offen noch unterschwellig zu einem einheitlichen Modell der Kinderbetreuung gedrängt werden.
Insgesamt haben unsere Beratungen gezeigt, dass es im Hinblick auf die wesentlichen Eckpunkte dieser familienpolitischen Diskussion einen breiten und tragfähigen Konsens im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland gibt:
Viele Familien sehen sich aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Berufstätigkeit beider Elternteile veranlasst. Daher ist ein Ausbau der Plätze für frühkindliche Betreuung und Erziehung erforderlich. Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen haben sich auf einen angenommenen Bedarf von 750.000 Plätzen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren festgelegt. Damit würde in etwa für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot bestehen. Erfahrungsgemäß werden es insbesondere Kinder im Alter von 2-3 Jahren sein, deren Eltern sich für diese Betreuung entscheiden.
Viele Eltern entscheiden sich aus guten Gründen dafür, die Berufstätigkeit eines Elternteils, zumeist der Mutter, zumindest in den ersten drei Lebensjahren aufzugeben, um so die Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder in der Familie zu leisten. Eltern entscheiden also sehr unterschiedlich darüber, ob und ab welchem Alter sie eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege für ihre Kinder wünschen. Der Staat hat eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern zu unterstützen und darf daher nicht nur Anreize für ein Betreuungsmodell setzen.
Im Mittelpunkt der Diskussion um den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten muss stets das Wohl des Kindes stehen. Nach wie vor ist umstritten, ob und unter welchen Umständen es die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren eher fördert oder beeinträchtigt, wenn sie in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagesmutter betreut werden. Forschungen kommen hier zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Übereinstimmend steht jedoch fest, dass die Qualität der frühkindlichen Betreuung ganz besonders wichtig für das Kindeswohl ist. Dies verlangt in erster Linie eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und insbesondere auch einen Personalschlüssel, der ein Erzieher-Kinder-Verhältnis von etwa 1 zu 4 ermöglicht. Hier ist besonders darauf zu achten, dass bestehende Kindergartengruppen, die aufgrund sinkender Kinderzahlen insgesamt kleiner werden, nicht einfach mit unter dreijährigen Kindern aufgefüllt werden dürfen. Auch die Dauer und Regelmäßigkeit, mit der Kinder unter drei Jahren fremdbetreut werden, sind für das Kindeswohl erheblich. Grundsätzlich gilt: Die Betreuung hat sich nicht allein an den Erfordernissen der Arbeitswelt auszurichten, sondern die Arbeitswelt muss stärker auf die Belange von Eltern und ihren Kindern Rücksicht nehmen.

Vorschläge, wie zusätzliche Betreuungsplätze finanziert werden sollen, müssen sehr sorgfältig geprüft werden. Eine Finanzierung des Ausbaus durch den Abbau anderer familienbezogener Leistungen lehnen wir ab. Denn dies hätte unweigerlich zur Folge, dass die Familien, die sich für eine Betreuung der Kinder in der Familie entscheiden, benachteiligt würden zu Gunsten jener Familien, die eine außerfamiliäre Betreuung in Anspruch nehmen. Der Staat würde so ein Lebensmodell fördern und erleichtern, bei dem beide Eltern möglichst schnell wieder in den Beruf einsteigen, gleichzeitig aber allen Familien, die sich anders entscheiden, Leistungen kürzen. Geeignete Rahmenbedingungen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen Ausgaben können nicht aus den Mitteln getätigt werden, die derzeit für die Familienentlastung und -förderung vorgesehen sind. Denn dann würde man die Familien mit der Lösung dieser Probleme allein lassen. Hier darf kein Etikettenschwindel betrieben werden.
2. Familiengerechtigkeit – Gutachten zu einer familiengerechten Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
Im Übrigen hat sich die katholische Kirche gerade auch unseres Landes mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken, dem Familienbund der Katholiken, dem Deutschen Caritasverband sowie anderen Verbänden seit vielen Jahren für einzelne Schritte in der Familienpolitik eingesetzt. Im Zuge dieses Bemühens haben wir unabhängig von der jetzigen Diskussion ein Fachgutachten „Familiengerechte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Notwendigkeit und Ausgestaltungsmöglichkeiten einer verstärkten Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Auftrag gegeben (erarbeitet von Prof. Dr. Jörg Althammer/Dipl. oec. Andreas Mayert, Ruhr-Universität Bochum, 82 Seiten). Dieses wurde im Sommer 2006 vom Vorsitzenden der Kommission für gesellschaftliche und soziale Frage der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Reinhard Marx, der Öffentlichkeit vorgestellt. Es stellt sich heute heraus, dass dieses Gutachten gerade auch in der gegenwärtigen Diskussion eine große Bedeutung hat. Wir werden es deshalb in Kürze in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe „Arbeitshilfen“ für eine große Öffentlichkeit publizieren.
Durch die Geburt und Erziehung der Kinder leisten Eltern einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Anerkannt werden diese Leistungen jedoch nur ungenügend, mehr noch: Familien werden strukturell benachteiligt, während Kinderlose vielfach begünstigt werden. Dies ist in wissenschaftlichen Untersuchungen zur Familienpolitik seit Jahrzehnten immer wieder beklagt worden (z.B. von Prof. Dr. Franz Xaver Kaufmann).
Deutlich wird dies besonders bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Bei der umlagefinanzierten Rente schlagen die Leistungen, die Eltern für den Nachwuchs erbringen, im Vergleich zu den finanziellen Beiträgen, die jeweils von der erwerbstätigen Generation aufgebracht werden, zu wenig zu Buche. Dem kinderlosen Doppelverdienerpaar steht eine deutlich höhere Rente zu als dem Ehepaar, das aufgrund von Kindererziehungszeiten oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit weniger Beiträge zahlt. Und das, obwohl diese Kinder später die Renten aller sichern.
Eine familiengerechte Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist also dringend erforderlich. Es ist Aufgabe der Politik, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine leistungsgerechte Behandlung der Familien gewährleisten und gerechte Bedingungen für das Leben in Ehe und Familie und zwischen den Generationen sicherstellen. Unter dem Aspekt der Familiengerechtigkeit sind daher auch neuere Entwicklungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherungen und des Arbeitsmarktes kritisch zu begleiten.
3. Themen-Dreischritt für die Familiensonntage 2008-2010
In diesem Jahr läuft das auf drei Jahre angelegte Leitthema der Familiensonntage 2005 bis 2007 aus. Die Form einer Drei-Jahres-Planung hat sich sowohl bei den Familiensonntagen als auch bei der Woche für das Leben als vorteilhaft gezeigt und soll auch in den kommenden Jahren beibehalten werden. Für die Familiensonntage 2008 bis 2010 haben wir uns nun für das Leitthema „Liebe miteinander leben“ entschieden. Es soll in den einzelnen Jahren unter folgenden Aspekten entfaltet werden: 2008 „Zueinander aufbrechen“, 2009 „Miteinander leben“, 2010 „Beieinander bleiben“.
Um den Familiensonntag, der seit 1976 bundesweit in allen 27 (Erz-)Diözesen begangen wird, stärker mit der Familienpastoral zu verbinden, empfehlen wir, dass sich auch die Familienpastoral an dem jeweiligen Jahresthema orientiert. Die „Arbeitshilfe“ zum Familiensonntag am 2. Sonntag im Jahreskreis bietet dazu wertvolle Anregungen und Hilfen für das ganze Jahr.
Dieser Hinweis zeigt zusammen mit unseren ökumenischen Bemühungen in der Woche für das Leben (vgl. unten III.2), dass die Sorge um Ehe und Familie sowie das Wohl der Kinder regelmäßig zu unseren kontinuierlichen Aufgaben zählen.
III. Pastoral
1. Wort der deutschen Bischöfe „Gemeinsam dem Evangelium dienen – Die Gemeinschaften des geweihten Lebens in der Kirche“
Am 1. Februar 2007 haben sich Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und der Gemeinschaften des geweihten Lebens in Würzburg zu einem „Zukunftsgespräch Orden“ getroffen. Das Treffen stellte den Höhepunkt eines zweijährigen Gesprächsprozesses dar, der im Februar 2005 mit einem Studientag bei der Frühjahrs-Vollversammlung begonnen hatte. Damals hatten Ordensleute mit uns über Situation und Entwicklung des Ordenslebens in Deutschland beraten. Seither fanden mehrere Fachgespräche statt, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Orden und Bistümern in Seelsorge, Caritas und Bildung fördern sollten. Wir sind dankbar, dass dieses „Zukunftsgespräch“ vom 1. Februar bei den Ordensgemeinschaften und in der Kirche ein so hervorragendes Echo gefunden hat.
Wir haben nun ein Wort der deutschen Bischöfe „Gemeinsam dem Evangelium dienen – Die Gemeinschaften des geweihten Lebens in der Kirche“ verabschiedet, der als Entwurf bereits den Teilnehmern des Zukunftsgespräches in Würzburg ausgehändigt worden war. Der Text wird in der Reihe „Die deutschen Bischöfe“ (hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) veröffentlicht. Ergänzend wird von der Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste (IV) eine „Arbeitshilfe“ mit den Statements, Vorträgen und Grundlagentexten aus dem Zukunftsgespräch vorbereitet, die ebenfalls zeitnah veröffentlicht werden soll.
2. Woche für das Leben: Themen-Dreischritt für die Jahre 2008-2010
Am 21. April feiern wir in Bremen die Eröffnung der Woche für das Leben 2007. Das Thema lautet: „Mit Kindern in die Zukunft gehen“. Ich darf Sie an dieser Stelle nochmals herzlich zur Eröffnungsveranstaltung und zum Ökumenischen Gottesdienst um 11 Uhr im St. Petri-Dom in Bremen einladen. Mit der diesjährigen Woche endet der Dreijahreszyklus von 2005 bis 2007, der unter dem Leitthema „KinderSegen – Hoffnung für das Leben“ stand.
In den nächsten drei Jahren soll nun das Thema Gesundheit im Mittelpunkt stehen. Da die Woche für das Leben ökumenisch ausgerichtet wird, werden wir einen entsprechenden Vorschlag in die Gespräche mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einbringen. Die Vollversammlung hat überlegt, die Woche für das Leben in diesem Zeitraum etwa unter das Leitthema „Gesund oder krank – von Gott geliebt“ zu stellen.
Während der Woche für das Leben finden in den Diözesen und Landeskirchen sowie in Gemeinden, Verbänden und Einrichtungen zu den jeweiligen Schwerpunktthemen zahlreiche Veranstaltungen statt. Die Arbeitsmaterialien werden auch vermehrt in den Schulen gerne genutzt und wirken so weit über die Woche hinaus. Die Bandbreite der Themen ist vielfältig: So ging es in den vergangenen Jahren zum Beispiel um die Wertschätzung des Lebens im Alter, um den Umgang mit behinderten, kranken oder pflegebedürftigen Menschen, um den Einsatz für eine kinderfreundliche Gesellschaft, um den besonderen Schutz ungeborenen Lebens, um Fragen der Bioethik, um Chancen und Grenzen der modernen Medizin, um die Bewahrung der Schöpfung oder den Schutz von Ehe und Familie.
3. Überdiözesaner Kollektenplan 2008
Wir haben für das kommende Jahr den Plan für überdiözesane Kollekten verabschiedet. Sie finden ihn im Anhang.
IV. Gesellschaftliche Fragen
1. Aktuelle Entwicklungen in den digitalen Medien: Gewalt und virtuelles Leben
Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission (IX), Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), hat uns einen Bericht gegeben über aktuelle Entwicklungen in den digitalen Medien, bei dem es insbesondere um den Aspekt der Gewalt und des virtuellen Lebens ging. Die über Internet oder Handy erreichbaren Angebote von Bildern extremer Gewalt, sei es fiktional oder real (wie z.B. Videos von Hinrichtungen), und Pornographie erreichen immer öfter Kinder und Jugendliche. Auch wenn noch nicht schlüssig geklärt ist, welche Auswirkungen der Konsum solcher Inhalte hat, so sind doch weit reichende Schädigungen zu befürchten.
Zunächst geht es um die Wirkungen von Computerspielen, besonders um die Gefährdung durch extrem gewalthaltige Spiele und durch exzessiven Konsum. Zum anderen sind die Gefahren zu bedenken, die mit der Faszination von virtuellen Parallelwelten, wie beispielsweise „Second Life“, verbunden sind. Diese Entwicklung geht die ganze Gesellschaft an. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene als Hersteller und Rezipienten dieser Medienangebote sind betroffen.
Eine Beurteilung solcher Medienangebote muss sich an Kriterien der Menschendienlichkeit ausrichten. Wenn Medien der Verständigung, der Gemeinschaft, der Wahrheit, dem Fortschritt und nicht zuletzt der Lebensfreude der Menschen dienen, erfüllen sie ihren wesentlichen Auftrag. Wenn Medien jedoch die Wahrnehmung der Wirklichkeit verstellen oder manipulieren, begünstigen sie eine Art von Monokultur und Einfalt und hindern die Wahrnehmung der vieldimensionalen Wirklichkeit und des Anderen. Das trifft in besonderer Weise auf Killerspiele und Pornographie zu.
Wir werden die Problematik der Computerspiele, Internetangebote und Handy-Nutzung weiterhin aufmerksam verfolgen. Die Vollversammlung hat außerdem die Publizistische Kommission (IX) in Zusammenarbeit mit der Kommission für Ehe und Familie (XI) sowie der Jugendkommission (XII) gebeten, konkrete Vorschläge für kirchliche Initiativen gegen die hier zu verzeichnenden negativen Tendenzen und Gefährdungen zu erarbeiten.
2. Projekt „Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung der Dienste und Einrichtungen der Caritas“

Das Anliegen der interkulturellen Öffnung ist im christlichen Selbstverständnis der Caritas fest verankert. Doch herrscht in den sozialen Einrichtungen und Diensten zunehmend Unsicherheit, ob und wie nicht-christliche Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen und Diensten beschäftigt werden können. Diese Frage greift das Projekt „Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung der Dienste und Einrichtungen der Caritas“ auf, über das wir einen Zwischenbericht erhalten haben. Es wird von den Kommissionen für caritative Fragen (XIII) und Migration (XIV) der Deutschen Bischofskonferenz in Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) getragen.
Das Projekt ist 2006 gestartet und wird in diesem Jahr fortgeführt. In einer ersten Projektphase wurden bisherige Erfahrungen erhoben und ausgewertet. Es zeigt sich, dass nicht-christliche Mitarbeitende die Dienste und Einrichtungen nicht nur fachlich stärken, sondern auch den interkulturellen und interreligiösen Dialog intensivieren können. Zugleich muss aber auch darauf geachtet werden, dass das Konzept der interkulturellen Öffnung nicht dazu führt, das unverwechselbare Profil der Caritas zu beeinträchtigen. In einer zweiten Projektphase sollen nun Kriterien für die Beschäftigung nicht-christlicher Mitarbeitenden in katholischen Diensten und Einrichtungen der Caritas entwickelt werden.
V. Liturgie
1. Liturgische Bücher
Erneut haben wir uns mit den Arbeiten an liturgischen Büchern befasst. Eine „Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch“, die in Abstimmung mit der Päpstlichen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung überarbeitet wurde, ist von der Vollversammlung angenommen worden. Gleiches gilt für ein Ergänzungsheft zum Deutschen Messbuch, in dem die Messformulare der in jüngerer Zeit kanonisierten Heiligen und Seligen enthalten sind. Wir gehen davon aus, dass beide Texte auch von der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz sowie den Erzbischöfen von Luxemburg und Vaduz, die Mitherausgeber sind, approbiert werden.
Der Vorsitzende der Unterkommission für das Gemeinsame Gebet- und Gesangbuch, Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), berichtete uns über den Stand der Arbeiten am Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch (GGB). Am 1. Advent beginnt eine Erprobungsphase: In 190 ausgewählten repräsentativen Pfarreien der deutschsprachigen Diözesen soll eine Probepublikation bis Pfingsten 2008 getestet werden. Von diesem Test erhoffen wir uns Aufschlüsse zur geeigneten Aufmachung und inhaltlichen Gestaltung des neuen „Gotteslobes“.
Die Vollversammlung hat grundsätzlich dem Entwurf eines geplanten „Werkbuches für Gottesdienste an Wochentagen“ zugestimmt. Es trägt den Titel „Versammelt in Seinem Namen. Tagzeitenliturgie – Wort-Gottes-Feier – Andachten an Wochentagen“ und ist für die Hand von Laien gedacht, die Gottesdienste an Wochentagen in ihren Gemeinden vorbereiten und leiten. Neben einer Pastoralen Einführung und der Erläuterung von liturgischen Grundelementen enthält es Modelle und Bausteine für die Tagzeitenliturgie, für Wort-Gottes-Feiern und Andachten.
Die Überarbeitung des Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier“ ist noch nicht abgeschlossen. Wir sind darüber im Gespräch mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.
VI. Weltkirche
1. Zur Situation in Zimbabwe
Mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme haben wir den Hirtenbrief „Gott hört den Schrei der Unterdrückten“ („God hears the cry of the oppressed“) gelesen, den die Bischofskonferenz von Zimbabwe am 28. März 2007 veröffentlicht hat und der am Gründonnerstag in allen katholischen Gottesdiensten ihres Landes verlesen wurde. Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz und auch persönlich habe ich den Bischöfen in Zimbabwe in einem Schreiben für dieses mutige Zeugnis im Dienst des leidenden Volkes unsere Anerkennung ausgesprochen.
Mit deutlichen Worten beschreibt der Hirtenbrief die tief greifende wirtschaftliche, politische und auch moralische Krise, in der sich Zimbabwe derzeit befindet. Ohne Umschweife weisen die Bischöfe darauf hin, dass eine kleine Elite sich auf Kosten des Volkes bereichert. Sie bringen die Verantwortung der Regierung für die Missstände deutlich zur Sprache. Zimbabwe ist zu einem Armenhaus in Afrika geworden.
Die deutschen Bischöfe unterstützen mit allem Nachdruck die Forderung der Bischofskonferenz von Zimbabwe nach einem Ende der Gewalt und dem Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und echter Demokratie in ihrem Land. Wir teilen das „klare, unmissverständliche Nein zu Gewaltherrschaft, Unterdrückung und Einschüchterung.“ Der Willkür muss ein Ende gemacht werden. Denn „die Fundamente einer guten Regierung müssen auf der soliden Basis der Gesetze stehen, die die Rechte der Bürger schützen“ (Ecclesia in Africa 112).
Die Bischöfe in Deutschland appellieren deshalb an die Regierung in Harare, die Staaten der Afrikanischen Union und die Regierenden im südlichen Afrika, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und nach Wegen zu suchen, die das Leiden der Menschen in Zimbabwe beenden. Wir werden auch die deutsche Bundesregierung, die derzeit die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union und den Vorsitz beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) innehat, auffordern, sich um geeignete Maßnahmen zur Linderung der Not und zur Überwindung der politischen Krise in Zimbabwe zu bemühen.
Wenn die Gläubigen in Zimbabwe am kommenden Samstag und anschließend jeden Freitag für Zimbabwe beten, sind wir mit ihnen im Gebet verbunden.
Das mutige Wort der Bischöfe in Zimbabwe ist Ausdruck der österlichen Hoffnung, die die ganze Kirche verbindet. Über die Kirchlichen Hilfswerke in Deutschland und die Ordensgemeinschaften werden wir auch unseren materiellen Beitrag dazu leisten, die Not zu lindern. Wir sind den Gläubigen in Zimbabwe und ihren Hirten, aber auch dem ganzen leidenden Volk in der Liebe Christi verbunden. Dies gilt freilich auch für viele andere Länder, die unter ähnlichen Problemen und Lasten zu leiden haben.
2. Pilgerreise des Ständigen Rates ins Heilige Land (26.02.-04.03.2007) – Rückblick
In einem Rückblick haben wir uns nochmals mit der Pilgerreise des Ständigen Rates ins Heilige Land (26.02.-04.03.2007) befasst. Bei allen Beteiligten haben die gemeinsamen Gebete und gottesdienstlichen Feiern an den heiligen Stätten einen tiefen Eindruck hinterlassen und unsere geistliche und menschliche Gemeinschaft weiter gefestigt. Die Bischöfe im Heiligen Land, aber auch viele andere Gläubige, denen wir während unserer Reise begegnet sind, haben den Besuch als Ausdruck der Wertschätzung und Solidarität willkommen geheißen. Zugleich war die Reise ein wichtiges Signal an die deutschen Katholiken, ihrerseits zu den Lebensorten Jesu zu pilgern und den Christen vor Ort zu begegnen. Die Begegnungen, die während unserer Reise mit den Repräsentanten der christlichen Kirchen und Konfessionen im Heiligen Land stattgefunden haben, sollen durch weitere Kontakte ergänzt werden. Insbesondere soll auch den orthodoxen Kirchen, mit denen während der Reise nur begrenzte Kontakte möglich waren, ein Zeichen der Wertschätzung und der Unterstützung übermittelt werden.
In den politischen Gesprächen, u.a. mit dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, und dem stellvertretenden israelischen Ministerpräsidenten Shimon Peres, haben wir auf einen gerechten Frieden gedrungen, der den Lebens- und Sicherheitsinteressen beider Völker gerecht wird. In Abstimmung mit dem Apostolischen Nuntius wurde gegenüber der israelischen Seite zudem ein baldiger erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Staat Israel und dem Heiligen Stuhl angemahnt. Ich habe nach Abschluss unserer Reise in Schreiben an die offiziellen Gesprächspartner unseren Dank für die Begegnungen und den Gedankenaustausch zum Ausdruck gebracht.
Die Irritationen in der Öffentlichkeit aus Anlass von Medienberichten über kritische Worte einzelner Bischöfe zur Situation der Palästinenser sind inzwischen weitgehend abgeklungen. Es bleiben jedoch grundlegende Besorgnisse. Die Lebenssituation der christlichen Bevölkerung in Israel, aber auch in anderen Ländern des Nahen Ostens (vgl. dazu neuerdings die wichtige Veröffentlichung „Autochthone Christen im Nahen Osten. Zwischen Verfolgungsdruck und Auswanderung“, hrsg. von U. Steinbach, Deutsches Orient-Institut, Mitteilungen Band 75/2006, Hamburg 2006, 204 Seiten), ist nichtsdestoweniger Anlass für eine bleibende Sorge, der die Deutsche Bischofskonferenz in Zukunft vermehrte Aufmerksamkeit widmen wird. Auch bedarf der Nahostkonflikt, einschließlich der legitimen Sicherheitsbedürfnisse Israels und der schwierigen Situation der palästinensischen Bevölkerung, einer stärkeren Beobachtung und Wachsamkeit, ohne dass wir uns irgendeine Vermittlerrolle anmaßen könnten. Die Vollversammlung beauftragte die Kommission Weltkirche (X) mit der weiteren Auswertung der Reise. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Hilfeleistungen zugunsten der Kirche im Heiligen Land künftig ausgestaltet werden sollen.
3. 49. Internationaler Eucharistischer Kongress 2008 – Information durch Marc Kardinal Ouellet (Québec)
Vom 15. bis 22. Juni 2008 findet in Québec (Kanada) der 49. Internationale Eucharistische Kongress statt. Sein Präsident, Marc Kardinal Ouellet, Erzbischof von Québec (Kanada), hat uns die Einladung zur Teilnahme am Kongress nochmals überbracht und uns das Programm erläutert. Der Kongress steht unter dem Leitwort: „Die Eucharistie, Geschenk Gottes für das Leben der Welt“. Als Delegierter der Deutschen Bischofskonferenz wird Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg) nach Québec reisen.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es – in der Regel alle vier Jahre – Eucharistische Weltkongresse. Im Mittelpunkt stehen die Feier der Eucharistie, Anbetung und Katechese. Durch die Versammlung wird exemplarisch bezeugt, dass Jesus Christus im Geheimnis der Eucharistie die Mitte des Lebens der Kirche und ihrer Sendung ist. Der 48. Internationale Eucharistische Kongress fand 2004 in Guadalajara (Mexiko) statt.
4. Weltjugendtag 2008 in Sydney
Weihbischof Anthony Fisher OP (Sydney/Australien) unterrichtete die Vollversammlung als Koordinator des XXIII. Weltjugendtags 2008, der vom 10. bis 14. Juli 2008 unter dem Leitwort „Ihr werdet die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der auf euch herabkommen wird, und ihr werdet meine Zeugen sein“ (Apg 1,8) in der Diözese Sydney stattfinden wird, über den Stand der konkreten Planungen und Vorarbeiten. Er hat die Kirche unseres Landes herzlich eingeladen. Der Bischof von Osnabrück, Dr. Franz-Josef Bode, informierte als Vorsitzender der Jugendkommission ergänzend über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen auf den Weltjugendtag 2008 in den deutschen Diözesen.
5. V. Generalversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe im Mai 2007 in Brasilien
Vom 13. bis 31. Mai 2007 findet die V. Generalversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe (CELAM) in Aparecida/Brasilien statt. Die Gläubigen in den deutschen Diözesen sind eingeladen, die Beratungen der lateinamerikanischen Bischöfe im Gebet zu begleiten. Im Juni 2007 wird die Kommission Weltkirche gemeinsam mit ADVENIAT eine Tagung durchführen, die das offizielle Dokument der Generalversammlung zum Thema hat. Eine deutsche Übersetzung wird in der Reihe „Stimmen der Weltkirche“ (hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) erscheinen.
VII. Wissenschaft
1. Wissenschaftlicher Nachwuchs in der Katholischen Theologie
Thema unserer Beratungen war auch die personelle Situation der Katholisch-Theologischen Fakultäten und Ausbildungseinrichtungen. Eine Studie „Zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Katholischen Theologie“ des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften in Münster ergibt, dass die Katholische Theologie an den deutschen Hochschulen nach wie vor breit vertreten ist. Im Sommersemester 2006 waren an den 22 Katholisch-Theologischen Fakultäten und den 35 nicht-fakultären Einrichtungen (Lehrerbildungsstätten) insgesamt 363 Professoren und 213 wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Von den Professoren sind 140 Priester (87 Weltpriester und 53 Ordenspriester). Die Zahl der Frauen, die als Theologieprofessorinnen tätig sind, ist stetig gewachsen: An den theologischen Ausbildungsstätten sind derzeit 40 Professorinnen tätig. Besonders unter den jüngeren Jahrgängen finden sich Professorinnen kontinuierlich vertreten und zwar mit wachsender Tendenz.
Seit 2000 wurden 148 Habilitationen und 770 Promotionen abgeschlossen, und zwar zu einem Hauptteil – über 80 Prozent – an staatlichen Fakultäten. Dies zeigt auch, in welch hohem Maße der wissenschaftliche Nachwuchs in der Katholischen Theologie von den staatlichen Fakultäten herangebildet wird.
Stellt man die Zahl der Pensionierungen derjenigen des wissenschaftlichen Nachwuchses gegenüber, so müssen wir jedoch für den Zeitraum bis 2011 mit einem Nachwuchsmangel rechnen. Daher halten wir entschiedene Anstrengungen für erforderlich, um die breite Präsenz der Theologie an den Hochschulen und ihr wissenschaftliches Niveau auch in Zukunft zu sichern.
2. Interdiözesanes Seminar St. Lambert in Lantershofen
Der Bischof von Trier, Dr. Reinhard Marx, teilte mit, dass die Bischofskongregation das Statut sowie die Studien- und Prüfungsordnung des Interdiözesanen Seminars St. Lambert in Lantershofen bestätigt hat. Damit ist die weitere Entwicklung des Seminars, das sich zurzeit eines regen Zuspruchs erfreut (85 Priesteramtskandidaten), auf eine dauerhafte Grundlage gestellt worden.
3. Zur Struktur theologischer Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses
Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Freiburg) berichtete über den Fortgang der Gespräche und Verhandlungen zur Struktur theologischer Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses. Dabei geht es vor allem um das Festhalten an einem fünfjährigen Theologischen Vollstudium sowie die Akkreditierung.
VIII. Jubiläen
Die deutschen Bischöfe haben zum 80. Geburtstag von Papst Benedikt XVI. am 16. April 2007 ein Glückwunschschreiben unterzeichnet, das der Vorsitzende am 16. April übergeben wird.
Vor dem Ende der Vollversammlung haben die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz das angekündigte Buch vom Verlag Herder erhalten, das am 13. April in Rom offiziell vorgestellt worden ist: Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., Jesus von Nazareth. Erster Teil: Von der Taufe im Jordan bis zur Verklärung, Freiburg i. Br. 2007, 447 Seiten. – Im Anschluss an die Pressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung werde ich das Buch in einer eigenen Pressekonferenz der deutschen Öffentlichkeit vorstellen und übergeben.
Ebenso haben die Bischöfe ein Glückwunschschreiben an Walter Kardinal Kasper, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, zum Goldenen Priesterjubiläum gerichtet, das am 15. April in Wangen/Allgäu gefeiert wird.
IX. Personalien
Die Vollversammlung hat den Bischof von Eichstätt, Dr. Gregor Maria Hanke OSB, zum Mitglied der Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste (IV) sowie der Kommission für Wissenschaft und Kultur (VIII) und Weihbischof Reinhard Pappenberger (Regensburg) zum Mitglied der Liturgiekommission (V) sowie der Kommission für Ehe und Familie (XI) gewählt. Die Wahl gilt für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011.
Weihbischof Dr. Johannes Bündgens (Aachen) ist von der Vollversammlung für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 zum Mitglied im Vorstand des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) benannt worden.
Der Kandidatur von P. Guido Hügen OSB (Königsmünster) zur Wahl als Bundeskurat der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) hat die Vollversammlung zugestimmt. Sie hat den Vorsitzenden ermächtigt, nach erfolgter Wahl die Beauftragung für den Zeitraum vom 01.08.2007 bis 31.07.2010 auszusprechen.
P. Dietger Demuth C.Ss.R. wurde für eine weitere Amtszeit zum Hauptgeschäftsführer von RENOVABIS, der Solidaritätsaktion der deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa, berufen.
Zum Delegaten für die Katholiken polnischer Sprache in Deutschland hat die Vollversammlung Prälat Stanislaw Budyn (Hannover) für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren (01.04.2007 bis 31.03.2012) die Berufung ausgesprochen.
Die Vollversammlung hat gemäß der „Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht“ (Art. 3) vom 22.02.2002 für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 folgende Mitglieder der Regionalen Schulbuchkommission Süd berufen: Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Augsburg) (Vorsitzender), Prof. Dr. Hans Christian Schmidbaur (Lugano), Prof. Dr. Georg Langenhorst (Augsburg), Domkapitular Johann Neumüller (Regensburg). Für die Regionale Schulbuchkommission Süd-West wurden folgende Mitglieder berufen: Weihbischof Rainer Klug (Freiburg) (Vorsitzender), Prof. Dr. Magnus Striet (Freiburg), Prof. Dr. Albert Biesinger (Tübingen), Winfried Engel (Fulda) und StD Alfons Theis (Freiburg).
Die Vollversammlung hat die Wiederwahl von P. Werner Herbeck SJ (Berlin) zum Geistlichen Leiter der Gemeinschaft Katholischer Männer und Frauen im Bund Neudeutschland (KMF-ND) bis Oktober 2007 und die Wahl von Msgr. Norbert Busch (Dortmund) zum Geistlichen Beirat der Berufsgemeinschaft der Pfarrhaushälterinnen/Bundesverband bis zum Mai 2010 bestätigt.
In den Vorstand der Stiftung für Begabtenförderung der deutschen Landwirtschaft e. V. hat die Vollversammlung Hermann Kroll-Schlüter (Warstein) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 entsandt.
In den Wissenschaftlichen Beirat der Woche für das Leben hat die Vollversammlung für die Jahre 2008 bis 2010 Dr. Hildegard Kaulen (Wiesbaden), Dr. Simone Bell-D´Avis (Köln) und Dr. Manfred Lütz (Köln-Porz) berufen.
Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat während ihrer Beratungen schmerzlich zur Kenntnis genommen, dass der bekannte Professor der Volkswirtschaftslehre und besonders der Sozialpolitik Dr. Dr. h.c. Karl Heinz Lampert, Nürnberg/Augsburg, geschätzter Berater auch der Deutschen Bischofskonferenz, und der Rektor des Kollegs und der deutschen Nationalkirche Santa Maria dell Anima, Herr Prälat Johann Hörist, Rom, in Wien verstorben sind. Wir haben jeweils Beileidsschreiben übermittelt. Die Deutsche Bischofskonferenz würdigt die Verdienste beider Herren.








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