Die Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe ist zu Ende. Der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann hat der Presse heute in Mainz einen Abschlussbericht
vorgelegt: Auf 17 Seiten fasst der Kardinal die wichtigsten Themenpunkte noch einmal
zusammen. Im Mittelpunkt der Versammlung stand das Thema „Mehr als Strukturen
...Entwicklungen und Perspektiven der pastoralen Neuordnung in den Diözesen“, dem
ein ganzer Studientag gewidmet wurde. Lehmann betont, dass die Pfarrei als historisch
gewachsene Sozialgestalt der Kirche erhalten bleibe – sei es als kleine Pfarrei in
einer Pfarreiengemeinschaft, sei es als unselbständige Gemeinde in einer größeren
Pfarrei. Den Bischöfen sei bewusst, so Lehmann, dass die veränderten Lebensgewohnheiten
der Menschen eine Anpassung der Strukturen und eine Erneuerung des missionarischen
Geistes in der Kirche erfordere. Die Maßnahmen in den Diözesen mache deutlich: „Die
katholische Kirche in Deutschland bleibt den Menschen nahe.“ Ehe und Familie,
Liturgie und Weltkirche, Wissenschaft und Personalfragen wurden von den Bischöfen
im Kloster Reute diskutiert. Beim Thema gesellschaftliche Fragen kamen die Schattenseiten
der digitalen Medien zur Sprache. Außerdem sprachen die Bischöfe über Chancen und
Grenzen der interkulturellen Öffnung der Caritas. (rv 14.04.2007 sis)
Im folgenden
dokumentieren wir den Pressebericht Kardinal Lehmanns: Pressebericht des
Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, im
Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung vom 10. bis 13. April 2007 in
Kloster ReuteI.Studientag: „Mehr als Strukturen … Entwicklungen
und Perspektiven der pastoralen Neuordnung in den Diözesen“ II.Ehe
und Familie 1. Diskussion um den Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter
drei Jahren 2. Familiengerechtigkeit – Gutachten zu einer familiengerechten Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung 3. Themen-Dreischritt für die Familiensonntage
2008-2010 III.Pastoral 1. Wort der deutschen Bischöfe
„Gemeinsam dem Evangelium dienen – Die Gemeinschaften des geweihten Lebens in der
Kirche“ 2. Woche für das Leben: Themen-Dreischritt für die Jahre 2008-2010 3.
Überdiözesaner Kollektenplan 2008 IV.Gesellschaftliche Fragen 1.
Aktuelle Entwicklungen in den digitalen Medien: Gewalt und virtuelles Leben 2.
Projekt „Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung der Dienste und Einrichtungen
der Caritas“ V.Liturgie 1. Liturgische Bücher VI.Weltkirche 1. Zur Situation in Zimbabwe 2. Pilgerreise des Ständigen
Rates ins Heilige Land (26.02.-04.03.2007) – Rückblick 3. 49. Internationaler Eucharistischer
Kongress 2008 – Information durch Marc Kardinal Ouellet (Québec) 4. Weltjugendtag
2008 in Sydney 5. V. Generalversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe im Mai
2007 in Brasilien VII.Wissenschaft 1. Wissenschaftlicher
Nachwuchs in der Katholischen Theologie 2. Interdiözesanes Seminar St. Lambert
in Lantershofen 3. Zur Struktur theologischer Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses
VIII.Jubiläen IX.Personalien I.
Studientag: „Mehr als Strukturen … Entwicklungen und Perspektiven der pastoralen
Neuordnung in den Diözesen“ Die Neuordnung der Pastoral in unseren Diözesen
und Erzdiözesen ist bereits vor einigen Jahren in eine neue Phase getreten. Die überwiegende
Mehrzahl der Diözesen in Deutschland hat neue Seelsorgeeinheiten eingerichtet. Sie
fassen mehrere kleine Pfarreien zusammen. Die Pfarrei bleibt als historisch gewachsene
Sozialgestalt der Kirche erhalten – sei es als kleine Pfarrei in einer Pfarreiengemeinschaft,
sei es als unselbständige Gemeinde in einer größeren Pfarrei. Wenn auch finanzielle
und personelle Engpässe in einigen Fällen der Anlass für die Neuordnung waren, so
ist uns doch bewusst, dass die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen eine Anpassung
der Strukturen und eine Erneuerung des missionarischen Geistes in der Kirche erfordern.
Die Maßnahmen in den Diözesen zeigen deutlich: Die katholische Kirche in Deutschland
bleibt den Menschen nahe. Sie bewahrt ihre Präsenz gerade dort, wo die Menschen leben.
Nur kann diese Präsenz nicht in jedem Fall durch einen geweihten Priester als Pfarrer
in einer kleinen Gemeinde geleistet werden. Alle Dienste in der Kirche, vor allem
der ehrenamtliche Dienst engagierter Katholikinnen und Katholiken in Gemeinden und
Einrichtungen der Caritas, in Verbänden und Geistlichen Gemeinschaften, in Ordensgemeinschaften
und Institutionen der Erwachsenenbildung machen die Kirche an den Wohn- und Arbeitsorten,
aber auch in den Freizeitaktivitäten und in der Mobilität der Menschen lebendig. Die
Reformmaßnahmen der letzten Jahre haben das Territorialprinzip der Seelsorge gestärkt
und erweitert. Gleichzeitig ermöglichen die größeren Einheiten mehr Vielfalt. In diesem
Sinne vermögen die neuen Seelsorgeeinheiten sehr unterschiedliche Gruppierungen zu
integrieren. Das Streben nach intensiver Gemeinschaftsbildung – z.B. in den neuen
Geistlichen Gemeinschaften – kann hier an die pastoralen Strukturen angebunden werden,
ohne dass die entsprechenden Gruppierungen ihre Eigenart aufgeben müssten. Ihre Einbindung
in flexible pastorale Räume bewahrt sie davor, sektiererisch zu werden. Auf der
anderen Seite wird die Pfarreiengemeinschaft bzw. die größere Pfarrei jene Weitherzigkeit
ausstrahlen, die für die katholische Kirche immer prägend war. Die Kirche ist für
alle da – auch für jene, die abseits stehen oder inaktiv sind. Auch ihnen begegnen
wir mit Sympathie und Offenheit. Kirche ist ein dynamisches Geschehen. Wir haben das
Vertrauen, dass auch die, die wir als die „treuen Kirchenfernen“ wahrnehmen, auf dem
Weg sind. Zugehörigkeit zur Kirche wird es immer mehrstufig geben. Die aktiven Gemeinden
müssen immer eine Einladung auch für die sein, die noch nicht mitmachen. Der Erzbischof
von Bamberg hat den Hauptvortrag zum Thema: „Pfarrei – Kirche vor Ort“
gehalten. Er hat eine Bestandsaufnahme dessen vorgelegt, was Theologie und Kirchenrecht
heute zur Strukturierung der Kirche sagen und in diesem Zusammenhang die Bedeutung
der Pfarrei als Normalfall der Kirche vor Ort unterstrichen. Pfarreien sind tragende
Strukturen der Seelsorge. Als solche sind sie wandelbar und können entsprechend geschichtlicher
und gesellschaftlicher Herausforderungen verändert werden. Die theologischen Aussagen
des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Pfarrei bilden die Grundlagen für die gegenwärtige
Neuordnung der Pastoral. Die grundlegenden Elemente der Pfarrei sind: (1) ein Territorium,
(2) eine Gemeinschaft von Katholiken, (3) der Pfarrer, der als Priester Christus repräsentiert,
(4) die für die Pfarrei notwendige materielle Absicherung, (5) die Erfüllung der Grundvollzüge
Verkündigung, Liturgie und Caritas. Anschließend formulierte Erzbischof Dr. Schick
einige Thesen, um auf anstehende Problemlagen angemessen reagieren zu können: ·
Es werden Priester gebraucht, die eine Pfarrei leiten können. Die Aus- und Fortbildung
der Priester ist den veränderten Bedingungen anzupassen. · Die Theologie des Priestertums
muss erneut ins Bewusstsein kommen. · Die Rolle der pastoralen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und das Miteinander aller Hauptamtlichen sind theologisch und funktional
zu klären. · Das Ehrenamt ist zu stärken, damit die Pfarrei selbst Trägerin der
Verkündigung, der Liturgie und der Caritas sein kann. · Die Verwaltungsstruktur
muss überprüft werden, um die Pfarrer zu entlasten. In seinem Statement „Die
Vergrößerung des pastoralen Raumes und die Nähe zu den Menschen“ hat der Bischof
von Trier, Bischof Dr. Reinhard Marx, die Weitung pastoraler Räume als Reaktion der
Kirche auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen bezeichnet, vor allem auf
die wachsende Mobilität. Auf die Nähe zu den Menschen kann die Kirche nicht verzichten.
Die Feier der Sakramente ist immer eingebettet in die Lebenswelt. Die neuen Strukturen
ermöglichen zudem Schwerpunktbildungen. Einseitigkeiten werden durch die Zugehörigkeit
zu einem größeren Ganzen ausgeglichen. Unter dem Titel „Das Zusammenwirken
von unterschiedlichen Orten, Formen und Vollzügen der Seelsorge in den vergrößerten
pastoralen Räumen“ hat der Bischof von Essen, Dr. Felix Genn, Chancen der laufenden
Reformmaßnahmen formuliert. Er hat exemplarisch die Neuordnungen des Ruhrbistums Essen
vorgestellt, in dem mehrere Gemeinden zu einer Pfarrei zusammengeschlossen werden.
Darin stellen Gemeinden die Heimatverbundenheit sicher, während die Pfarrei
für den Organisationsrahmen gemeindespezifischer Aktivitäten sorgt. Das Zusammenspiel
der vielen Gemeinden in der einen Pfarrei erfordert Zusammenarbeit,
die zu einer wichtigen Qualität der pastoralen Arbeit wird. Die Pfarrei soll Zentrum
der Kategorialseelsorge sein. So ist sie z.B.Trägerin der Jugendpastoral,koordiniert die Ehrenamtlichen und integriert die muttersprachlichen
Gemeinden. Auf der Ebene der Pfarrei werden viele pastorale Aufgaben vernetzt, wie
z.B.die Hinführung zu den Sakramenten oder die Begleitung Erwachsener auf dem Weg
zur Taufe, zum Ehesakrament oder zum Wiedereintritt in die Kirche. Das Statement
des Erzbischofs von Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, stand unter dem Thema „Neue
Anforderungen an die Priester, Diakone und hauptberuflichen Mitarbeiter in Seelsorge
und Diakonie – Veränderungen in ihren Berufsprofilen und Rollenzuschreibungen“. Er
begann seine Ausführungen mit einem Wort von Papst Johannes Paul II.: „Vor der Planung
konkreter Initiativen gilt es, eine Spiritualität der Gemeinschaft zu fördern.“ Die
Spiritualität der Gemeinschaft bildet die tragfähige Basis für eine notwendige „kooperative
Pastoral“. Diese schlägt sich unter anderem in der Bereitschaft zur Delegation, zu
verbindlichen Absprachen und zu einer bereichernden Kultur des Erfahrungsaustausches
nieder. Es gilt, die Herausforderungen als Chance zu verstehen, die eigene Arbeit
zu überdenken und neue Formen zu suchen, das Evangelium in unsere Zeit hinein zu verkünden.
Gleichzeitig braucht es in der Pastoral die Entwicklung einer „Kultur des guten Aufhörens“
(d.h. z.B. des Loslassen- und Abschiednehmen-Könnens). Für den pastoralen Alltag ist
eine Pflege des geistlichen Lebens und die Rückbindung an Jesus Christus lebensnotwendig. Nach
den Vorträgen und Statements gingen die Mitglieder der Vollversammlung in sechs Arbeitsgruppen.
Dabei wurde folgendes zusammenfassend festgehalten: Arbeitsgruppe 1 „Pfarrei
und Gemeinde. Historisch gewachsene Strukturen vs. neue pastorale Gliederungen“: ·
Nähe in seelsorglicher Erfahrung ist zuerst eine personale und nicht eine territoriale
Kategorie. In der Spur Jesu braucht sie deshalb zuerst die Zeugen. In ihnen bekommt
der österliche Glaube Gesicht vor Ort. · Die Akzeptanz sich weitender pastoraler
Räume wächst, wo sich Übergänge organisch gestalten und von den Priestern bejaht und
begleitet werden. Nähe in sakramentaler Erfahrung braucht die Präsenz des spezifisch
priesterlichen Dienstes. Arbeitsgruppe 2 „Das Zusammenwirken von Hauptamtlichen
und Ehrenamtlichen in neuen Strukturen“:
· Die notwendige Stärkung einer
Kultur des Ehrenamtes kann in der Kirche in besonderer Weise unter geistlichen Aspekten
profiliert werden. Dies führt zu einer partizipativen und eigenverantwortlichen Praxis
und auch zu einer Relativierung von Strukturfragen. · Bei Beauftragungen zu bestimmten
Diensten müssen sowohl im Interesse der Ehrenamtlichen wie auch der Hauptberuflichen
vor allem die theologischen und auch die kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt
sein. Kooperation erfordert eine Klärung der jeweiligen Berufsprofile und -identitäten. Arbeitsgruppe
3 „Der Priester in der Spannung zwischen Leitung und Seelsorge unter den Bedingungen
der veränderten Strukturen“: · Die Begriffe „Leitung“ und „Seelsorge“ bedürfen
der Klärung: Leitung ist ein Aspekt von Seelsorge. In der Liturgie der Priesterweihe
heißt es: „unter der Führung des Heiligen Geistes die Herde Christi leiten“. Leitung
und Verwaltung sind zu unterscheiden. Von Verwaltungsaufgaben können Pfarrer weitestgehend
– aber nicht ganz – befreit werden. · Viele Pfarrer sind durch wachsende Anforderungen
in ihrer Rolle verunsichert. Neben der Neubesinnung auf die Theologie des Priestertums
bedarf es auch einer neuen Wertschätzung der vielen Fähigkeiten und Gaben, die es
in einer Pfarrei gibt. Die Befähigung aller Getauften, ihre Charismen zum Aufbau der
Kirche einzubringen, kann den Pfarrer entlasten. Dieser geistliche Prozess, in dem
der Pfarrer Verantwortung abgibt und wahrnimmt, ist ein wichtiger Aspekt der Priesterausbildung
und -begleitung. Arbeitsgruppe 4 „Chancen der Strukturveränderung. Neue Möglichkeiten
für Verbände, Bewegungen, Orden, Einrichtungen, kategoriale Seelsorge“: · Um
die Chancen zu erkennen, bedarf es einer „pastoralen Landkarte“ der verschiedenen
pastoralen und spirituellen „Orte“. Wahrnehmen, Sichten, Wertschätzen und das projektorientierte
Zusammenführen spielen dabei eine elementare Rolle. · Ein lokal enggeführtes Gemeindebewusstsein
soll auf Kooperationsmöglichkeiten in der Region hin geöffnet werden. Ziel ist es,
die Zeugenschaft zu stärken, Zellen des Glaubens zu bilden und Zeichen zu setzen. Arbeitsgruppe
5 „Die Strukturveränderungen und ihre Folgen für das geistliche Selbstverständnis
aller pastoral Handelnden“: · Zunächst ist es notwendig, Raum und Zeit für
Enttäuschungen zu lassen und spirituelle Hilfen zu ihrer Überwindung anzubieten. ·
In einem weiteren Schritt sollen mutig differenzierte pastorale Konzepte bei Wahrung
von Rollensicherheit, theologischer Klarheit und bei gegenseitiger Wertschätzung der
verschiedenen Charismen unter Verantwortung des Bischofs entwickelt werden. · Die
Kirche braucht vor Ort ein konkretes Gesicht. Arbeitsgruppe 6 „Die sakramentale
Grundstruktur des kirchlichen Lebens in den geweiteten pastoralen Räumen“: ·
Angesichts der voraussehbaren Reduzierung der Zahl der Eucharistiefeiern bedarf es
der Stärkung des Bewusstseins von der Sakramentalität der Kirche. · Die Sakramentalität
der Kirche realisiert sich nicht in der größtmöglichen Zahl, sondern in der größtmöglichen
Intensität der Eucharistiefeiern. · Im pastoralen Raum gilt es, Bewegungen auf
die Eucharistie hin und von ihr zurück in den Alltag zu initiieren. In der anschließenden
Diskussion haben wir unterstrichen, dass bei den pastoralen Neuordnungen theologische
Zielbestimmungen wichtiger sind als eine organisationssoziologisch gestützte Modernisierung
von Strukturen. Es kommt darauf an, den Glauben so zu verkünden, dass die Menschen
spüren, was sie von der Kirche haben, nämlich die Gemeinschaft mit Gott. In seiner
Zusammenfassung hat der Vorsitzende der Pastoralkommission (III), Bischof Dr.
Joachim Wanke (Erfurt), darauf hingewiesen, dass die Strukturfixierungen vor allem
dann überwunden werden können, wenn die Chancen der größeren Seelsorgeeinheiten deutlicher
in den Blick genommen werden. Größere Einheiten ermöglichen größere Vielfalt, intensivere
Kooperation und deutlichere Profilierung. Letzteres gilt sowohl für die Zusammenschlüsse,
z.B. die Orden und Verbände, und Einrichtungen, z.B.der Caritas, als auch für die
einzelnen Berufsgruppen. Natürlich können auch die Schwierigkeiten nicht übersehen
werden, die diese Reformmaßnahmen vor allem für die Pfarrer aufgrund der wachsenden
Anforderungen bedeuten. Die Ergebnisse des Studientages werden in Form einer Arbeitshilfe
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Pastoralkommission (III) und die Kommission
geistliche Berufe und kirchliche Dienste (IV) wurden beauftragt, den Studientag auszuwerten
und die Fragestellungen weiter zu bearbeiten. II. Ehe und Familie 1.
Diskussion um den Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren Die letzten Wochen waren in der öffentlichen Meinungsbildung stark bestimmt
durch die Diskussion um die Schaffung von so genannten Betreuungsplätzen für Kinder
in den ersten drei Lebensjahren. Dabei spielten auch einzelne Stimmen aus dem kirchlichen
Raum, darunter auch von Bischöfen, eine erhebliche Rolle. Die Vollversammlung der
Deutschen Bischofskonferenz hat keinen Anlass gesehen, sich unmittelbar in diesen
Meinungsaustausch einzuschalten. Sie hat jedoch sehr ausführlich die inhaltliche Diskussion
um den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren geführt. In
dieser Diskussion stellte sich rasch heraus, dass die öffentliche Debatte von recht
unterschiedlichen Gesichtspunkten bestimmt wird. Die Frage eines Betreuungsangebotes
wird einmal von der demografischen Gesamtproblematik, schließlich von Wirtschaftsinteressen,
aber auch von wiederum recht unterschiedlichen Stellungnahmen im Blick auf das Frauenbild
und besonders die Frauenemanzipation erörtert. Gesichtspunkte politischer Programmatik
und Konkurrenz kommen hinzu, nicht zuletzt im Zusammenhang der Finanzierung. Diese
verschiedenen Perspektiven mit ihrer Interessenlage machen es schwer, ein differenziertes
Bild der Gesamtthematik zu entwickeln. Eine Position löst rasch eine gegenläufige
aus, ohne dass es immer ein Dissens sein muss. Bei manchen Positionen sitzt man rasch
in einer Falle. Schnell kommt es zu ausschließlichen und unfruchtbaren Antithesen.
Auf der Strecke bleibt sehr oft eine abgewogene, umfassende und differenzierte Familienpolitik,
um die es eigentlich geht. Dies ist in der öffentlichen Diskussion gerade auch angesichts
verkürzter Formulierungen, der Gefahr von Parolen und eines polemischen Schlagabtausches
zu wenig beachtet worden. Dies widerspricht im Übrigen auch unserem Grundgesetz, das
in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.
Die Bundesregierung steht vor wichtigen familienpolitischen Entscheidungen. Insbesondere
die Frage eines Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren steht
im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Den Lösungsvorschlägen wird dabei eine Signalwirkung
für die Grundausrichtung der Familienpolitik zugeschrieben. Die Deutsche Bischofskonferenz
tritt seit jeher für die Belange der Familien ein und fordert deren Schutz und Unterstützung
auch durch die Politik. Die Familienpolitik muss Rahmenbedingungen schaffen, die ein
gelingendes Leben in Ehe und Familie erleichtern. Dazu gehört gewiss auch eine gute
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch kann sich eine zukunftsorientierte Familienpolitik
niemals darauf beschränken, lediglich die Anpassung des Familienlebens an die Erfordernisse
z.B. der Berufswelt zu fördern. Belange des Kindeswohls genießen Vorrang vor den Erfordernissen
des Arbeitsmarktes. Die Erziehungsleistung von Familien verdient höchste Wertschätzung
und Anerkennung. Familien dürfen weder offen noch unterschwellig zu einem einheitlichen
Modell der Kinderbetreuung gedrängt werden. Insgesamt haben unsere Beratungen gezeigt,
dass es im Hinblick auf die wesentlichen Eckpunkte dieser familienpolitischen Diskussion
einen breiten und tragfähigen Konsens im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland
gibt: Viele Familien sehen sich aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Berufstätigkeit
beider Elternteile veranlasst. Daher ist ein Ausbau der Plätze für frühkindliche Betreuung
und Erziehung erforderlich. Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen haben sich
auf einen angenommenen Bedarf von 750.000 Plätzen für die Betreuung von Kindern unter
drei Jahren festgelegt. Damit würde in etwa für jedes dritte Kind unter drei Jahren
ein Betreuungsangebot bestehen. Erfahrungsgemäß werden es insbesondere Kinder im Alter
von 2-3 Jahren sein, deren Eltern sich für diese Betreuung entscheiden. Viele Eltern
entscheiden sich aus guten Gründen dafür, die Berufstätigkeit eines Elternteils, zumeist
der Mutter, zumindest in den ersten drei Lebensjahren aufzugeben, um so die Betreuung,
Pflege und Erziehung der Kinder in der Familie zu leisten. Eltern entscheiden also
sehr unterschiedlich darüber, ob und ab welchem Alter sie eine Kinderbetreuung in
einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege für ihre Kinder wünschen. Der
Staat hat eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern zu unterstützen und darf daher nicht
nur Anreize für ein Betreuungsmodell setzen. Im Mittelpunkt der Diskussion um den
Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten muss stets das Wohl des Kindes stehen. Nach wie
vor ist umstritten, ob und unter welchen Umständen es die Entwicklung von Kindern
unter drei Jahren eher fördert oder beeinträchtigt, wenn sie in einer Kindertagesstätte
oder von einer Tagesmutter betreut werden. Forschungen kommen hier zu sehr unterschiedlichen
Ergebnissen. Übereinstimmend steht jedoch fest, dass die Qualität der frühkindlichen
Betreuung ganz besonders wichtig für das Kindeswohl ist. Dies verlangt in erster Linie
eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und insbesondere auch
einen Personalschlüssel, der ein Erzieher-Kinder-Verhältnis von etwa 1 zu 4 ermöglicht.
Hier ist besonders darauf zu achten, dass bestehende Kindergartengruppen, die aufgrund
sinkender Kinderzahlen insgesamt kleiner werden, nicht einfach mit unter dreijährigen
Kindern aufgefüllt werden dürfen. Auch die Dauer und Regelmäßigkeit, mit der Kinder
unter drei Jahren fremdbetreut werden, sind für das Kindeswohl erheblich. Grundsätzlich
gilt: Die Betreuung hat sich nicht allein an den Erfordernissen der Arbeitswelt auszurichten,
sondern die Arbeitswelt muss stärker auf die Belange von Eltern und ihren Kindern
Rücksicht nehmen.
Vorschläge, wie zusätzliche Betreuungsplätze finanziert werden
sollen, müssen sehr sorgfältig geprüft werden. Eine Finanzierung des Ausbaus durch
den Abbau anderer familienbezogener Leistungen lehnen wir ab. Denn dies hätte unweigerlich
zur Folge, dass die Familien, die sich für eine Betreuung der Kinder in der Familie
entscheiden, benachteiligt würden zu Gunsten jener Familien, die eine außerfamiliäre
Betreuung in Anspruch nehmen. Der Staat würde so ein Lebensmodell fördern und erleichtern,
bei dem beide Eltern möglichst schnell wieder in den Beruf einsteigen, gleichzeitig
aber allen Familien, die sich anders entscheiden, Leistungen kürzen. Geeignete Rahmenbedingungen
für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Die hierfür erforderlichen Ausgaben können nicht aus den Mitteln getätigt
werden, die derzeit für die Familienentlastung und -förderung vorgesehen sind. Denn
dann würde man die Familien mit der Lösung dieser Probleme allein lassen. Hier darf
kein Etikettenschwindel betrieben werden. 2. Familiengerechtigkeit – Gutachten
zu einer familiengerechten Reform der gesetzlichen Rentenversicherung Im Übrigen
hat sich die katholische Kirche gerade auch unseres Landes mit dem Zentralkomitee
der deutschen Katholiken, dem Familienbund der Katholiken, dem Deutschen Caritasverband
sowie anderen Verbänden seit vielen Jahren für einzelne Schritte in der Familienpolitik
eingesetzt. Im Zuge dieses Bemühens haben wir unabhängig von der jetzigen Diskussion
ein Fachgutachten „Familiengerechte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Notwendigkeit
und Ausgestaltungsmöglichkeiten einer verstärkten Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
in der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Auftrag gegeben (erarbeitet von Prof. Dr.
Jörg Althammer/Dipl. oec. Andreas Mayert, Ruhr-Universität Bochum, 82 Seiten). Dieses
wurde im Sommer 2006 vom Vorsitzenden der Kommission für gesellschaftliche und soziale
Frage der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Reinhard Marx, der Öffentlichkeit
vorgestellt. Es stellt sich heute heraus, dass dieses Gutachten gerade auch in der
gegenwärtigen Diskussion eine große Bedeutung hat. Wir werden es deshalb in Kürze
in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe „Arbeitshilfen“
für eine große Öffentlichkeit publizieren. Durch die Geburt und Erziehung der
Kinder leisten Eltern einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Anerkannt
werden diese Leistungen jedoch nur ungenügend, mehr noch: Familien werden strukturell
benachteiligt, während Kinderlose vielfach begünstigt werden. Dies ist in wissenschaftlichen
Untersuchungen zur Familienpolitik seit Jahrzehnten immer wieder beklagt worden (z.B.
von Prof. Dr. Franz Xaver Kaufmann). Deutlich wird dies besonders bei der gesetzlichen
Rentenversicherung: Bei der umlagefinanzierten Rente schlagen die Leistungen, die
Eltern für den Nachwuchs erbringen, im Vergleich zu den finanziellen Beiträgen, die
jeweils von der erwerbstätigen Generation aufgebracht werden, zu wenig zu Buche. Dem
kinderlosen Doppelverdienerpaar steht eine deutlich höhere Rente zu als dem Ehepaar,
das aufgrund von Kindererziehungszeiten oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit weniger
Beiträge zahlt. Und das, obwohl diese Kinder später die Renten aller sichern. Eine
familiengerechte Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist also dringend
erforderlich. Es ist Aufgabe der Politik, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen,
die eine leistungsgerechte Behandlung der Familien gewährleisten und gerechte Bedingungen
für das Leben in Ehe und Familie und zwischen den Generationen sicherstellen. Unter
dem Aspekt der Familiengerechtigkeit sind daher auch neuere Entwicklungen im Bereich
der Steuern, der Sozialversicherungen und des Arbeitsmarktes kritisch zu begleiten. 3.
Themen-Dreischritt für die Familiensonntage 2008-2010 In diesem Jahr läuft
das auf drei Jahre angelegte Leitthema der Familiensonntage 2005 bis 2007 aus. Die
Form einer Drei-Jahres-Planung hat sich sowohl bei den Familiensonntagen als auch
bei der Woche für das Leben als vorteilhaft gezeigt und soll auch in den kommenden
Jahren beibehalten werden. Für die Familiensonntage 2008 bis 2010 haben wir uns nun
für das Leitthema „Liebe miteinander leben“ entschieden. Es soll in den einzelnen
Jahren unter folgenden Aspekten entfaltet werden: 2008 „Zueinander aufbrechen“,
2009 „Miteinander leben“, 2010 „Beieinander bleiben“. Um den Familiensonntag,
der seit 1976 bundesweit in allen 27 (Erz-)Diözesen begangen wird, stärker mit der
Familienpastoral zu verbinden, empfehlen wir, dass sich auch die Familienpastoral
an dem jeweiligen Jahresthema orientiert. Die „Arbeitshilfe“ zum Familiensonntag am
2. Sonntag im Jahreskreis bietet dazu wertvolle Anregungen und Hilfen für das ganze
Jahr. Dieser Hinweis zeigt zusammen mit unseren ökumenischen Bemühungen in der
Woche für das Leben (vgl. unten III.2), dass die Sorge um Ehe und Familie sowie
das Wohl der Kinder regelmäßig zu unseren kontinuierlichen Aufgaben zählen. III.
Pastoral 1. Wort der deutschen Bischöfe „Gemeinsam dem Evangelium dienen
– Die Gemeinschaften des geweihten Lebens in der Kirche“ Am 1. Februar 2007
haben sich Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und der Gemeinschaften des geweihten
Lebens in Würzburg zu einem „Zukunftsgespräch Orden“ getroffen. Das Treffen stellte
den Höhepunkt eines zweijährigen Gesprächsprozesses dar, der im Februar 2005 mit einem
Studientag bei der Frühjahrs-Vollversammlung begonnen hatte. Damals hatten Ordensleute
mit uns über Situation und Entwicklung des Ordenslebens in Deutschland beraten. Seither
fanden mehrere Fachgespräche statt, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen
Orden und Bistümern in Seelsorge, Caritas und Bildung fördern sollten. Wir sind dankbar,
dass dieses „Zukunftsgespräch“ vom 1. Februar bei den Ordensgemeinschaften und in
der Kirche ein so hervorragendes Echo gefunden hat. Wir haben nun ein Wort der
deutschen Bischöfe „Gemeinsam dem Evangelium dienen – Die Gemeinschaften des geweihten
Lebens in der Kirche“ verabschiedet, der als Entwurf bereits den Teilnehmern des Zukunftsgespräches
in Würzburg ausgehändigt worden war. Der Text wird in der Reihe „Die deutschen Bischöfe“
(hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) veröffentlicht. Ergänzend wird
von der Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste (IV) eine „Arbeitshilfe“
mit den Statements, Vorträgen und Grundlagentexten aus dem Zukunftsgespräch vorbereitet,
die ebenfalls zeitnah veröffentlicht werden soll. 2.Woche für das Leben:
Themen-Dreischritt für die Jahre 2008-2010 Am 21. April feiern wir in Bremen
die Eröffnung der Woche für das Leben 2007. Das Thema lautet: „Mit Kindern
in die Zukunft gehen“. Ich darf Sie an dieser Stelle nochmals herzlich zur Eröffnungsveranstaltung
und zum Ökumenischen Gottesdienst um 11 Uhr im St. Petri-Dom in Bremen einladen. Mit
der diesjährigen Woche endet der Dreijahreszyklus von 2005 bis 2007, der unter dem
Leitthema „KinderSegen – Hoffnung für das Leben“ stand. In den nächsten drei Jahren
soll nun das Thema Gesundheit im Mittelpunkt stehen. Da die Woche für das Leben
ökumenisch ausgerichtet wird, werden wir einen entsprechenden Vorschlag in die Gespräche
mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einbringen. Die Vollversammlung
hat überlegt, die Woche für das Leben in diesem Zeitraum etwa unter das Leitthema
„Gesund oder krank – von Gott geliebt“ zu stellen. Während der Woche für das
Leben finden in den Diözesen und Landeskirchen sowie in Gemeinden, Verbänden und
Einrichtungen zu den jeweiligen Schwerpunktthemen zahlreiche Veranstaltungen statt.
Die Arbeitsmaterialien werden auch vermehrt in den Schulen gerne genutzt und wirken
so weit über die Woche hinaus. Die Bandbreite der Themen ist vielfältig: So ging es
in den vergangenen Jahren zum Beispiel um die Wertschätzung des Lebens im Alter, um
den Umgang mit behinderten, kranken oder pflegebedürftigen Menschen, um den Einsatz
für eine kinderfreundliche Gesellschaft, um den besonderen Schutz ungeborenen Lebens,
um Fragen der Bioethik, um Chancen und Grenzen der modernen Medizin, um die Bewahrung
der Schöpfung oder den Schutz von Ehe und Familie. 3. Überdiözesaner Kollektenplan
2008 Wir haben für das kommende Jahr den Plan für überdiözesane Kollekten verabschiedet.
Sie finden ihn im Anhang. IV. Gesellschaftliche Fragen 1. Aktuelle
Entwicklungen in den digitalen Medien: Gewalt und virtuelles Leben Der Vorsitzende
der Publizistischen Kommission (IX), Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart),
hat uns einen Bericht gegeben über aktuelle Entwicklungen in den digitalen Medien,
bei dem es insbesondere um den Aspekt der Gewalt und des virtuellen Lebens ging. Die
über Internet oder Handy erreichbaren Angebote von Bildern extremer Gewalt, sei es
fiktional oder real (wie z.B. Videos von Hinrichtungen), und Pornographie erreichen
immer öfter Kinder und Jugendliche. Auch wenn noch nicht schlüssig geklärt ist, welche
Auswirkungen der Konsum solcher Inhalte hat, so sind doch weit reichende Schädigungen
zu befürchten. Zunächst geht es um die Wirkungen von Computerspielen, besonders
um die Gefährdung durch extrem gewalthaltige Spiele und durch exzessiven Konsum. Zum
anderen sind die Gefahren zu bedenken, die mit der Faszination von virtuellen Parallelwelten,
wie beispielsweise „Second Life“, verbunden sind. Diese Entwicklung geht die ganze
Gesellschaft an. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene als Hersteller
und Rezipienten dieser Medienangebote sind betroffen. Eine Beurteilung solcher
Medienangebote muss sich an Kriterien der Menschendienlichkeit ausrichten. Wenn Medien
der Verständigung, der Gemeinschaft, der Wahrheit, dem Fortschritt und nicht zuletzt
der Lebensfreude der Menschen dienen, erfüllen sie ihren wesentlichen Auftrag. Wenn
Medien jedoch die Wahrnehmung der Wirklichkeit verstellen oder manipulieren, begünstigen
sie eine Art von Monokultur und Einfalt und hindern die Wahrnehmung der vieldimensionalen
Wirklichkeit und des Anderen. Das trifft in besonderer Weise auf Killerspiele und
Pornographie zu. Wir werden die Problematik der Computerspiele, Internetangebote
und Handy-Nutzung weiterhin aufmerksam verfolgen. Die Vollversammlung hat außerdem
die Publizistische Kommission (IX) in Zusammenarbeit mit der Kommission für Ehe und
Familie (XI) sowie der Jugendkommission (XII) gebeten, konkrete Vorschläge für kirchliche
Initiativen gegen die hier zu verzeichnenden negativen Tendenzen und Gefährdungen
zu erarbeiten. 2. Projekt „Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung
der Dienste und Einrichtungen der Caritas“
Das Anliegen der interkulturellen
Öffnung ist im christlichen Selbstverständnis der Caritas fest verankert. Doch herrscht
in den sozialen Einrichtungen und Diensten zunehmend Unsicherheit, ob und wie nicht-christliche
Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen und Diensten beschäftigt werden können.
Diese Frage greift das Projekt „Chancen und Grenzen der interkulturellen Öffnung der
Dienste und Einrichtungen der Caritas“ auf, über das wir einen Zwischenbericht erhalten
haben. Es wird von den Kommissionen für caritative Fragen (XIII) und Migration (XIV)
der Deutschen Bischofskonferenz in Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband (DCV)
getragen. Das Projekt ist 2006 gestartet und wird in diesem Jahr fortgeführt.
In einer ersten Projektphase wurden bisherige Erfahrungen erhoben und ausgewertet.
Es zeigt sich, dass nicht-christliche Mitarbeitende die Dienste und Einrichtungen
nicht nur fachlich stärken, sondern auch den interkulturellen und interreligiösen
Dialog intensivieren können. Zugleich muss aber auch darauf geachtet werden, dass
das Konzept der interkulturellen Öffnung nicht dazu führt, das unverwechselbare Profil
der Caritas zu beeinträchtigen. In einer zweiten Projektphase sollen nun Kriterien
für die Beschäftigung nicht-christlicher Mitarbeitenden in katholischen Diensten und
Einrichtungen der Caritas entwickelt werden. V. Liturgie 1. Liturgische
Bücher Erneut haben wir uns mit den Arbeiten an liturgischen Büchern befasst.
Eine „Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch“, die in Abstimmung mit
der Päpstlichen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung überarbeitet
wurde, ist von der Vollversammlung angenommen worden. Gleiches gilt für ein Ergänzungsheft
zum Deutschen Messbuch, in dem die Messformulare der in jüngerer Zeit kanonisierten
Heiligen und Seligen enthalten sind. Wir gehen davon aus, dass beide Texte auch von
der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz sowie den
Erzbischöfen von Luxemburg und Vaduz, die Mitherausgeber sind, approbiert werden. Der
Vorsitzende der Unterkommission für das Gemeinsame Gebet- und Gesangbuch, Bischof
Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), berichtete uns über den Stand der Arbeiten am Gemeinsamen
Gebet- und Gesangbuch (GGB). Am 1. Advent beginnt eine Erprobungsphase: In
190 ausgewählten repräsentativen Pfarreien der deutschsprachigen Diözesen soll eine
Probepublikation bis Pfingsten 2008 getestet werden. Von diesem Test erhoffen wir
uns Aufschlüsse zur geeigneten Aufmachung und inhaltlichen Gestaltung des neuen „Gotteslobes“.
Die Vollversammlung hat grundsätzlich dem Entwurf eines geplanten „Werkbuches
für Gottesdienste an Wochentagen“ zugestimmt. Es trägt den Titel „Versammelt
in Seinem Namen. Tagzeitenliturgie – Wort-Gottes-Feier – Andachten an Wochentagen“
und ist für die Hand von Laien gedacht, die Gottesdienste an Wochentagen in ihren
Gemeinden vorbereiten und leiten. Neben einer Pastoralen Einführung und der Erläuterung
von liturgischen Grundelementen enthält es Modelle und Bausteine für die Tagzeitenliturgie,
für Wort-Gottes-Feiern und Andachten. Die Überarbeitung des Rituale „Die kirchliche
Begräbnisfeier“ ist noch nicht abgeschlossen. Wir sind darüber im Gespräch mit
der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. VI. Weltkirche 1.
Zur Situation in Zimbabwe Mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme haben wir
den Hirtenbrief „Gott hört den Schrei der Unterdrückten“ („God hears the cry of
the oppressed“) gelesen, den die Bischofskonferenz von Zimbabwe am28.
März 2007veröffentlicht hat und der am Gründonnerstag in allen katholischen
Gottesdiensten ihres Landes verlesen wurde. Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz
und auch persönlich habe ich den Bischöfen in Zimbabwe in einem Schreiben für dieses
mutige Zeugnis im Dienst des leidenden Volkes unsere Anerkennung ausgesprochen. Mit
deutlichen Worten beschreibt der Hirtenbrief die tief greifende wirtschaftliche, politische
und auch moralische Krise, in der sich Zimbabwe derzeit befindet. Ohne Umschweife
weisen die Bischöfe darauf hin, dass eine kleine Elite sich auf Kosten des Volkes
bereichert. Sie bringen die Verantwortung der Regierung für die Missstände deutlich
zur Sprache. Zimbabwe ist zu einem Armenhaus in Afrika geworden. Die deutschen
Bischöfe unterstützen mit allem Nachdruck die Forderung der Bischofskonferenz von
Zimbabwe nach einem Ende der Gewalt und dem Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und echter
Demokratie in ihrem Land. Wir teilen das „klare, unmissverständliche Nein zu Gewaltherrschaft,
Unterdrückung und Einschüchterung.“ Der Willkür muss ein Ende gemacht werden. Denn
„die Fundamente einer guten Regierung müssen auf der soliden Basis der Gesetze stehen,
die die Rechte der Bürger schützen“ (Ecclesia in Africa 112). Die Bischöfe
in Deutschland appellieren deshalb an die Regierung in Harare, die Staaten der Afrikanischen
Union und die Regierenden im südlichen Afrika, ihrer Verantwortung gerecht zu werden
und nach Wegen zu suchen, die das Leiden der Menschen in Zimbabwe beenden. Wir werden
auch die deutsche Bundesregierung, die derzeit die Ratspräsidentschaft in der Europäischen
Union und den Vorsitz beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) innehat, auffordern,
sich um geeignete Maßnahmen zur Linderung der Not und zur Überwindung der politischen
Krise in Zimbabwe zu bemühen. Wenn die Gläubigen in Zimbabwe am kommenden Samstag
und anschließend jeden Freitag für Zimbabwe beten, sind wir mit ihnen im Gebet verbunden. Das
mutige Wort der Bischöfe in Zimbabwe ist Ausdruck der österlichen Hoffnung, die die
ganze Kirche verbindet. Über die Kirchlichen Hilfswerke in Deutschland und die Ordensgemeinschaften
werden wir auch unseren materiellen Beitrag dazu leisten, die Not zu lindern. Wir
sind den Gläubigen in Zimbabwe und ihren Hirten, aber auch dem ganzen leidenden Volk
in der Liebe Christi verbunden. Dies gilt freilich auch für viele andere Länder, die
unter ähnlichen Problemen und Lasten zu leiden haben. 2. Pilgerreise des Ständigen
Rates ins Heilige Land (26.02.-04.03.2007) – Rückblick In einem Rückblick
haben wir uns nochmals mit der Pilgerreise des Ständigen Rates ins Heilige Land (26.02.-04.03.2007)
befasst. Bei allen Beteiligten haben die gemeinsamen Gebete und gottesdienstlichen
Feiern an den heiligen Stätten einen tiefen Eindruck hinterlassen und unsere geistliche
und menschliche Gemeinschaft weiter gefestigt. Die Bischöfe im Heiligen Land, aber
auch viele andere Gläubige, denen wir während unserer Reise begegnet sind, haben den
Besuch als Ausdruck der Wertschätzung und Solidarität willkommen geheißen. Zugleich
war die Reise ein wichtiges Signal an die deutschen Katholiken, ihrerseits zu den
Lebensorten Jesu zu pilgern und den Christen vor Ort zu begegnen. Die Begegnungen,
die während unserer Reise mit den Repräsentanten der christlichen Kirchen und Konfessionen
im Heiligen Land stattgefunden haben, sollen durch weitere Kontakte ergänzt werden.
Insbesondere soll auch den orthodoxen Kirchen, mit denen während der Reise nur begrenzte
Kontakte möglich waren, ein Zeichen der Wertschätzung und der Unterstützung übermittelt
werden. In den politischen Gesprächen, u.a. mit dem Präsidenten der Palästinensischen
Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, und dem stellvertretenden israelischen Ministerpräsidenten
Shimon Peres, haben wir auf einen gerechten Frieden gedrungen, der den Lebens- und
Sicherheitsinteressen beider Völker gerecht wird. In Abstimmung mit dem Apostolischen
Nuntius wurde gegenüber der israelischen Seite zudem ein baldiger erfolgreicher Abschluss
der Verhandlungen zwischen dem Staat Israel und dem Heiligen Stuhl angemahnt. Ich
habe nach Abschluss unserer Reise in Schreiben an die offiziellen Gesprächspartner
unseren Dank für die Begegnungen und den Gedankenaustausch zum Ausdruck gebracht.
Die Irritationen in der Öffentlichkeit aus Anlass von Medienberichten über kritische
Worte einzelner Bischöfe zur Situation der Palästinenser sind inzwischen weitgehend
abgeklungen. Es bleiben jedoch grundlegende Besorgnisse. Die Lebenssituation der christlichen
Bevölkerung in Israel, aber auch in anderen Ländern des Nahen Ostens (vgl. dazu neuerdings
die wichtige Veröffentlichung „Autochthone Christen im Nahen Osten. Zwischen Verfolgungsdruck
und Auswanderung“, hrsg. von U. Steinbach, Deutsches Orient-Institut, Mitteilungen
Band 75/2006, Hamburg 2006, 204 Seiten), ist nichtsdestoweniger Anlass für eine bleibende
Sorge, der die Deutsche Bischofskonferenz in Zukunft vermehrte Aufmerksamkeit widmen
wird. Auch bedarf der Nahostkonflikt, einschließlich der legitimen Sicherheitsbedürfnisse
Israels und der schwierigen Situation der palästinensischen Bevölkerung, einer stärkeren
Beobachtung und Wachsamkeit, ohne dass wir uns irgendeine Vermittlerrolle anmaßen
könnten. Die Vollversammlung beauftragte die Kommission Weltkirche (X) mit der weiteren
Auswertung der Reise. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Hilfeleistungen
zugunsten der Kirche im Heiligen Land künftig ausgestaltet werden sollen. 3.
49. Internationaler Eucharistischer Kongress 2008 – Information durch Marc Kardinal
Ouellet (Québec) Vom 15. bis 22. Juni 2008 findet in Québec (Kanada) der 49.
Internationale Eucharistische Kongress statt. Sein Präsident, Marc Kardinal Ouellet,
Erzbischof von Québec (Kanada), hat uns die Einladung zur Teilnahme am Kongress nochmals
überbracht und uns das Programm erläutert. Der Kongress steht unter dem Leitwort:
„Die Eucharistie, Geschenk Gottes für das Leben der Welt“. Als Delegierter der Deutschen
Bischofskonferenz wird Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg) nach Québec
reisen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es – in der Regel alle vier Jahre
– Eucharistische Weltkongresse. Im Mittelpunkt stehen die Feier der Eucharistie, Anbetung
und Katechese. Durch die Versammlung wird exemplarisch bezeugt, dass Jesus Christus
im Geheimnis der Eucharistie die Mitte des Lebens der Kirche und ihrer Sendung ist.
Der 48. Internationale Eucharistische Kongress fand 2004 in Guadalajara (Mexiko) statt. 4.
Weltjugendtag 2008 in Sydney Weihbischof Anthony Fisher OP (Sydney/Australien)
unterrichtete die Vollversammlung als Koordinator des XXIII. Weltjugendtags 2008,
der vom 10. bis 14. Juli 2008 unter dem Leitwort „Ihr werdet die Kraft des Heiligen
Geistes empfangen, der auf euch herabkommen wird, und ihr werdet meine Zeugen sein“
(Apg 1,8) in der Diözese Sydney stattfinden wird, über den Stand der konkreten Planungen
und Vorarbeiten. Er hat die Kirche unseres Landes herzlich eingeladen. Der Bischof
von Osnabrück, Dr. Franz-Josef Bode, informierte als Vorsitzender der Jugendkommission
ergänzend über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen auf den Weltjugendtag 2008
in den deutschen Diözesen. 5. V. Generalversammlung der lateinamerikanischen
Bischöfe im Mai 2007 in Brasilien Vom 13. bis 31. Mai 2007 findet die V. Generalversammlung
der lateinamerikanischen Bischöfe (CELAM) in Aparecida/Brasilien statt. Die Gläubigen
in den deutschen Diözesen sind eingeladen, die Beratungen der lateinamerikanischen
Bischöfe im Gebet zu begleiten. Im Juni 2007 wird die Kommission Weltkirche gemeinsam
mit ADVENIAT eine Tagung durchführen, die das offizielle Dokument der Generalversammlung
zum Thema hat. Eine deutsche Übersetzung wird in der Reihe „Stimmen der Weltkirche“
(hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) erscheinen. VII. Wissenschaft 1.
Wissenschaftlicher Nachwuchs in der Katholischen Theologie Thema unserer Beratungen
war auch die personelle Situation der Katholisch-Theologischen Fakultäten und Ausbildungseinrichtungen.
Eine Studie „Zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Katholischen Theologie“
des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften in Münster ergibt, dass die Katholische
Theologie an den deutschen Hochschulen nach wie vor breit vertreten ist. Im Sommersemester
2006 waren an den 22 Katholisch-Theologischen Fakultäten und den 35 nicht-fakultären
Einrichtungen (Lehrerbildungsstätten) insgesamt 363 Professoren und 213 wissenschaftliche
Mitarbeiter tätig. Von den Professoren sind 140 Priester (87 Weltpriester und 53 Ordenspriester).
Die Zahl der Frauen, die als Theologieprofessorinnen tätig sind, ist stetig gewachsen:
An den theologischen Ausbildungsstätten sind derzeit 40 Professorinnen tätig. Besonders
unter den jüngeren Jahrgängen finden sich Professorinnen kontinuierlich vertreten
und zwar mit wachsender Tendenz. Seit 2000 wurden 148 Habilitationen und 770 Promotionen
abgeschlossen, und zwar zu einem Hauptteil – über 80 Prozent – an staatlichen Fakultäten.
Dies zeigt auch, in welch hohem Maße der wissenschaftliche Nachwuchs in der Katholischen
Theologie von den staatlichen Fakultäten herangebildet wird. Stellt man die Zahl
der Pensionierungen derjenigen des wissenschaftlichen Nachwuchses gegenüber, so müssen
wir jedoch für den Zeitraum bis 2011 mit einem Nachwuchsmangel rechnen. Daher halten
wir entschiedene Anstrengungen für erforderlich, um die breite Präsenz der Theologie
an den Hochschulen und ihr wissenschaftliches Niveau auch in Zukunft zu sichern. 2.
Interdiözesanes Seminar St. Lambert in Lantershofen Der Bischof von Trier,
Dr. Reinhard Marx, teilte mit, dass die Bischofskongregation das Statut sowie die
Studien- und Prüfungsordnung des Interdiözesanen Seminars St. Lambert in Lantershofen
bestätigt hat. Damit ist die weitere Entwicklung des Seminars, das sich zurzeit eines
regen Zuspruchs erfreut (85 Priesteramtskandidaten), auf eine dauerhafte Grundlage
gestellt worden. 3. Zur Struktur theologischer Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses Weihbischof
Dr. Paul Wehrle (Freiburg) berichtete über den Fortgang der Gespräche und Verhandlungen
zur Struktur theologischer Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses. Dabei geht
es vor allem um das Festhalten an einem fünfjährigen Theologischen Vollstudium sowie
die Akkreditierung. VIII. Jubiläen Die deutschen Bischöfe haben zum
80. Geburtstag von Papst Benedikt XVI. am 16. April 2007 ein Glückwunschschreiben
unterzeichnet, das der Vorsitzende am 16. April übergeben wird. Vor dem Ende der
Vollversammlung haben die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz das angekündigte
Buch vom Verlag Herder erhalten, das am 13. April in Rom offiziell vorgestellt worden
ist: Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., Jesus von Nazareth. Erster Teil: Von der Taufe
im Jordan bis zur Verklärung, Freiburg i. Br. 2007, 447 Seiten. – Im Anschluss an
die Pressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung werde ich das Buch in einer eigenen
Pressekonferenz der deutschen Öffentlichkeit vorstellen und übergeben. Ebenso
haben die Bischöfe ein Glückwunschschreiben an Walter Kardinal Kasper, Präsident des
Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, zum Goldenen Priesterjubiläum
gerichtet, das am 15. April in Wangen/Allgäu gefeiert wird. IX. Personalien Die
Vollversammlung hat den Bischof von Eichstätt, Dr. Gregor Maria Hanke OSB, zum Mitglied
der Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste (IV) sowie der Kommission
für Wissenschaft und Kultur (VIII) und Weihbischof Reinhard Pappenberger (Regensburg)
zum Mitglied der Liturgiekommission (V) sowie der Kommission für Ehe und Familie (XI)
gewählt. Die Wahl gilt für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung
2011. Weihbischof Dr. Johannes Bündgens (Aachen) ist von der Vollversammlung für
die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 zum Mitglied im Vorstand
des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) benannt worden. Der
Kandidatur von P. Guido Hügen OSB (Königsmünster) zur Wahl als Bundeskurat der
Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) hat die Vollversammlung zugestimmt.
Sie hat den Vorsitzenden ermächtigt, nach erfolgter Wahl die Beauftragung für den
Zeitraum vom 01.08.2007 bis 31.07.2010 auszusprechen. P. Dietger Demuth C.Ss.R.
wurde für eine weitere Amtszeit zum Hauptgeschäftsführer von RENOVABIS, der
Solidaritätsaktion der deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel-, Südost- und
Osteuropa, berufen. Zum Delegaten für die Katholiken polnischer Sprache in
Deutschland hat die Vollversammlung Prälat Stanislaw Budyn (Hannover) für eine
weitere Amtszeit von fünf Jahren (01.04.2007 bis 31.03.2012) die Berufung ausgesprochen. Die
Vollversammlung hat gemäß der „Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von
Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht“ (Art. 3) vom 22.02.2002
für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 folgende Mitglieder
der Regionalen Schulbuchkommission Süd berufen: Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger
(Augsburg) (Vorsitzender), Prof. Dr. Hans Christian Schmidbaur (Lugano), Prof. Dr.
Georg Langenhorst (Augsburg), Domkapitular Johann Neumüller (Regensburg). Für die
Regionale Schulbuchkommission Süd-West wurden folgende Mitglieder berufen:
Weihbischof Rainer Klug (Freiburg) (Vorsitzender), Prof. Dr. Magnus Striet (Freiburg),
Prof. Dr. Albert Biesinger (Tübingen), Winfried Engel (Fulda) und StD Alfons Theis
(Freiburg). Die Vollversammlung hat die Wiederwahl von P. Werner Herbeck SJ (Berlin)
zum Geistlichen Leiter der Gemeinschaft Katholischer Männer und Frauen im Bund
Neudeutschland (KMF-ND) bis Oktober 2007 und die Wahl von Msgr. Norbert Busch
(Dortmund) zum Geistlichen Beirat der Berufsgemeinschaft der Pfarrhaushälterinnen/Bundesverband
bis zum Mai 2010 bestätigt. In den Vorstand der Stiftung für Begabtenförderung
der deutschen Landwirtschaft e. V. hat die Vollversammlung Hermann Kroll-Schlüter
(Warstein) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 entsandt. In
den Wissenschaftlichen Beirat der Woche für das Lebenhat
die Vollversammlung für die Jahre 2008 bis 2010 Dr. Hildegard Kaulen (Wiesbaden),
Dr. Simone Bell-D´Avis (Köln) und Dr. Manfred Lütz (Köln-Porz) berufen. Die Vollversammlung
der Deutschen Bischofskonferenz hat während ihrer Beratungen schmerzlich zur Kenntnis
genommen, dass der bekannte Professor der Volkswirtschaftslehre und besonders der
Sozialpolitik Dr. Dr. h.c. Karl Heinz Lampert, Nürnberg/Augsburg, geschätzter
Berater auch der Deutschen Bischofskonferenz, und der Rektor des Kollegs und der deutschen
Nationalkirche Santa Maria dell Anima, Herr Prälat Johann Hörist, Rom, in Wien
verstorben sind. Wir haben jeweils Beileidsschreiben übermittelt. Die Deutsche Bischofskonferenz
würdigt die Verdienste beider Herren.