Demente und wachkomatöse Patienten sind keine Sterbenden, sondern schwer behinderte
Menschen. Darauf hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hingewiesen. Der
Vorsitzende der „Arbeitsgruppe Patientenverfügungen“, Andreas Lob-Hüdepohl, kritisiert
die Absicht des Gesetzgebers, im Falle von dementen und wachkomatösen Patienten die
Reichweite einer Patientenverfügung auf die Sterbephase zu begrenzen. Damit werde
das Bewusstsein zum maßgeblichen Kriterium für den Status und die Würde menschlichen
Lebens – mit verheerenden Folgen für den Umgang mit kranken und behinderten Menschen
insgesamt. Am Donnerstag wird der Bundestag sich mit der gesetzlichen Neuregelung
der Patientenverfügung befassen. (pm 27.03.2007 mc)