2007-03-22 09:42:45

Österreich: Streichung der Indikation


Familienbischof Klaus Küng fordert die Streichung der so genannten "eugenischen Indikation", die
eine Abtreibung behinderter Kinder bis zum Ende einer Schwangerschaft straffrei stellt. Nach Paragraf 97 des Strafgesetzes ist eine Abtreibung in Österreich u.a. dann straffrei, wenn sie binnen der ersten drei Schwangerschafts-Monate vorgenommen wird oder wenn u.a. "eine ernste
Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein" wird. Behinderte
Kinder dürfen - im Gegensatz zu nicht behinderten Kindern - bis zur Geburt abgetrieben werden. Eltern behinderter Kinder empfänden diese Regelung als eine "schwere Ungerechtigkeit" und als "Bedrohung", weil diese Vorgangsweise "in schwerstem Maße" gegen das Prinzip der Gleichberechtigung verstoße, so Küng. Behinderte Kinder, die noch dazu von den Eltern oft "ganz besonders geliebt sind", würden offenbar als "minderwertig" betrachtet.
(kap 22.03.2007 sk)







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