Die Berufung auf den Koran bei einem Scheidungsprozeß in Frankfurt hat in Deutschland
eine empörte Debatte losgetreten. Politiker, Moslems, Frauenrechtlerinnen und Juristen
kritisieren eine Richterin, die eheliche Gewalt mit dem Hinweis auf den Koran gerechtfertigt
hat. Die Richterin ist mittlerweile von dem Fall abgezogen worden. CDU-Generalsekretär
Ronald Pofalla meinte einer Zeitung gegenüber: "Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz
gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!". Bayerns Innenminister
Günther Beckstein (CSU) forderte, so etwas dürfe sich nicht wiederholen. Der Grünen-Fraktionsvize,
Hans-Christian Ströbele, verwies darauf, dass eine deutsche Richterin deutschem Recht
und Gesetz verpflichtet sei. "Die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen
Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt", sagte Ströbele.
Die Pressereferentin vom "Zentralrat der Muslime", Nurhan Soykan, sagt: "Die Richterin
hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen, statt den Koran auszulegen." Die
Richterin am Frankfurter Amtsgericht hatte den Fall eines Ehepaars aus dem marokkanischen
Kulturkreis zu behandeln, bei dem die Frau wegen Mißhandlung die Scheidung wollte.
Das wies sie mit der Berufung auf den Koran zurück. Die Frau habe mit Züchtigung rechnen
müssen, da diese auch im Koran erwähnt sei.
Die Anwältin der Frau erklärte
im Hessischen Rundfunk: "Es war erstmal schockierend - ich dachte, ich traue meinen
Augen nicht. Ich hatte auf ihren Hinweis, den sie mir erteilt hatte, geschrieben:
Ich glaube nicht, dass es solche Rechtsvorschriften gibt... ein bißchen polemisch.
Und daraufhin zitierte sie mir den Koran. Ich dachte dabei, sie meint die marokkanischen
Rechtsvorschriften, aber daraufhin zitierte sie den Koran!" Die betroffene Frau
habe sich vor den Mißhandlungen ihres Mannes in ein Frauenhaus geflüchtet, so die
Anwältin. "Sie ist ganz massiv mißhandelt worden - geschlagen, getreten, an den
Haaren gezogen. Richtig brutal und mehrfach." (agenturen/spiegel-online/hessenschau-online
22.03.2007 sk)