2007-03-19 12:55:15

Belgien: Bischöfe gegen künstliche Befruchtung


RealAudioMP3 Künstliche Befruchtung soll in Belgien künftig neben den "klassischen" Paaren auch unverheirateten Frauen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen. Unter bestimmten Umständen sollen Frauen zudem auch nach dem Tod ihres Partners von ihm befruchtete Embryonen einpflanzen lassen können, heißt es in dem vom zuständigen Parlamentsausschuss gebilligten Text. Das Parlamentsplenum hat am vergangenen Donnerstag über das Gesetz abgestimmt. Die belgischen Bischöfe haben aber ihre Ablehnung signalisiert. Der Pressesprecher der belgischen Bischofskonferenz, Abbé Eric de Beukelaer, erläutert die Position der belgischen Oberhirten:

„Die Bischöfe haben daran erinnert, dass der Wunsch nach einem Kind selbstverständlich sehr schön und sehr würdig ist. Ihnen ist durchaus bewusst, dass es auch Fälle gibt, bei denen Eltern leiden, weil sie keine Kinder haben können. Allerdings betonen die Bischöfe: Nicht alles, was medizinisch möglich ist, auch moralisch erlaubt ist."

Das belgische Gesetz sieht nach Medienberichten auch präzise Regelungen vor, wie Paare mit so genannten überzähligen Embryonen umgehen können. Sie könnten für fünf Jahre aufbewahrt oder zerstört werden. Auch eine Freigabe zur Adoption oder für Forschungszwecke wäre demnach möglich.

„Die Bischöfe haben in einem Brief geschrieben, dass es eine „moralische Grenze“ gibt, die dem Bewusstsein des Menschen durchsichtig erscheint, und deshalb muss der Mensch acht geben. Diese moralische Grenze besteht darin, dass das gewünschte Kind niemals ein Mittel zum Zweck für einen Kinderwunsch sein sollte. Ein gewünschtes Kind ist in sich bereits ein Ziel. Es gibt also kein Recht darauf, Kinder zu haben. Es gibt aber ein Recht des Kindes auf Leben. Jedes Mal, wenn dieses Recht auf Leben nicht berücksichtigt wird, ist das eine Gefahr für unsere demokratische und humanistische Gesellschaft.“

Das sagt Abbé Eric de Beukelaer, Pressesprecher der belgischen Bischofskonferenz. Das belgische Gesetz soll auch Situationen regeln, wie bei Meinungsverschiedenheiten der Paare, einer Trennung oder dem Tod eines der Partner zu verfahren sei. Ein Handel mit Embryonen soll ebenso verboten sein wie eine Selektion zur Geschlechtsbestimmung.
(rv 19.03.2007 mg)








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