Das Parlament unternimmt einen neuen Anlauf zur Verbesserung der Eigentumsrechte der
religiösen Minderheiten. Wie das Fernsehen meldet, hält der Justizausschuss an seiner
Novelle des so genannten Stiftungsgesetzes fest, um sie dem Plenum unverändert zur
erneuten Abstimmung vorlegen. Das Parlament hatte den Entwurf bereits im November
verabschiedet. Danach legte Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer sein Veto ein. Wenn
die Fassung das Parlament unverändert passiert, muss der Präsident sie unterschreiben. Die
religiösen Minderheiten der Türkei - unter ihnen die orthodoxe Kirche - sind überwiegend
als Stiftungen ("vakf") organisiert, weil das türkische Gesetz den Gemeinden keine
eigene Rechtspersönlichkeit zugesteht. Die Stiftungen verwalten das Eigentum. Mit
dem Gesetz sollen sie das Recht erhalten, vom Staat enteignete Grundstücke und Gebäude
zurückzufordern. Das ist für die Minderheiten, vor allem Griechisch-Orthodoxe und
Armenier, von Bedeutung, weil ihre Schulen traditionell von den Einkünften aus diesen
Immobilien finanziert werden. Zur Enttäuschung der Kirchen sind vom Rückforderungsrecht
allerdings Grundstücke und Gebäude ausgenommen, die seither an Dritte verkauft wurden.
(kap 15.03.2007 sk)