Wegen aktiver Sterbehilfe ist gegen zwei Krankenhaus-Mitarbeiterinnen ein Gerichtsverfahren
eingeleitet worden. Den beiden Pflegerinnen wird vorgeworfen, eine 65-jährige Patientin
durch die Verabreichung tödlicher Präparate vergiftet zu haben. Die Frau litt an unheilbarem
Bauchspeicheldrüsenkrebs in der Endphase und befand sich bereits im Koma. Die Familie
der Verstorbenen lehnt Presseberichten zufolge ein Gerichtsverfahren gegen die beiden
Frauen ab: Die Patientin habe selbst den Wunsch zu Sterben geäußert, und die Familie
sei über den geplanten Schritt informiert gewesen. Den beiden Angeklagten droht nach
französischem Recht bis zu 30 Jahre Haft. In einem Offenen Brief hatten sich in der
vergangenen Woche mehr als 2.000 Ärzte und Pflegebedienstete dazu bekannt, aktive
Sterbehilfe geleistet zu haben. Sie fordern eine Reform des entsprechenden Gesetzes.
(diverse 12.03.2006 sis)