Das Universitätsspital Zürich lehnt Suizidbeihilfe in den eigenen Räumlichkeiten grundsätzlich
ab. Das hat das Krankenhaus in einer internen Weisung festgehalten, die seit Anfang
Februar in Kraft ist und heute veröffentlicht wurde. Der Besuch von Patienten durch
Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen sei im Rahmen des allgemeinen Besuchsrechtes
jedoch erlaubt. Die Uni-Kliniken von Genf und Lausanne lassen seit 2006 Suizidbeihilfe
bei Patienten unter gewissen Bedingungen zu, denen die Rückkehr nach Hause aus medizinischen
oder medizinisch-sozialen Gründen nicht möglich ist. Sterbehilfe ist in der Schweiz
gemäss Strafgesetzbuch legal, solange sie ohne selbstsüchtige Motive erfolgt. Vor
diesem Hintergrund wird Sterbehilfe unter Beteiligung von Sterbehilfeorganisationen
grundsätzlich legal praktiziert. (nzz 08.03.2007 mg)