Der frühere Bischof von San Pedro, Fernando Lugo, darf womöglich doch nicht als Kandidat
bei den Präsidentenwahlen von Paraguay antreten. Aus einer Entscheidung des Vatikans,
die ihn von der Ausübung des Priesteramtes ("a divinis") suspendiert, geht nämlich
hervor, dass er dennoch weiter im Klerikerstand verbleibt. Die Verfassung von Paraguay
bestimmt aber in Artikel 235, dass Priester keine Präsidentschaftskandidaten sein
dürfen. Lugo hat jetzt in einem Brief an die Nuntiatur in Asunciòn erneut versucht,
einseitig vom Priester- und Bischofsamt zurückzutreten. Eine ähnliche Bitte hatte
die vatikanische Bischofskongregation kürzlich zurückgewiesen. Vatikan-Kardinal
Giovanni Battista Re argumentiert, das Bischofsamt sei "ein Dienst, den man freiwillig
für immer auf sich nimmt". Im Kirchenrecht vorgesehene Ausnahmen griffen im Falle
Lugos nicht, weil Paraguay ein "freies Land" sei und die Kirche, "deren Rechte respektiert
werden", über viele "engagierte Laien" verfüge. Lugo habe für seine Präsidentschaftskandidatur
also keinen "gerechten und vernünftigen Grund", wie ihn das Kirchenrecht für Ausnahmegenehmigungen
vorsieht. (aci 02.03.07 sk)