Die frühere RAF-Terroristin
Brigitte Mohnhaupt kommt nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß. Die
zu lebenslanger Haft verurteilte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen und darf die
Justizvollzugsanstalt in Aichach zum 27. März verlassen. So das Urteil des Oberlandesgerichts
Stuttgart. Die heute 57-Jährige gehörte in den Jahren von 1977 bis zu ihrer Festnahme
1982 zur Führungsebene der terroristischen "Roten Armee Fraktion" (RAF), laut Gutachten
ist sie nicht rückfallgefährdet. Mehr als 50 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung
hatten sich gegen die Freilassung der RAF-Mitglieder ausgesprochen. Über die Begnadigung
von Christian Klar muss noch Bundespräsident Horst Köhler entscheiden. In der Kritik
vor allem zwei Punkte: Die Ex-Terroristen sagen nicht, wer Schleyer, Ponto oder Buback
erschossen hat, und sie zeigen keine Reue. Die Täter müssen ihre Schuld bekennen,
sagt auch die Hannnoveranische Landesbischöfin Margot Käßmann, aber vor allem für
ihre persönliche Freiheit. Ein Lippenbekenntnis alleine sei banal, so Käßmann im ZDF:
"Ja, sie haben gemordet, gnadenlos, und jetzt stehen wieder sie im Zentrum
der Aufmerksamkeit: die Täter, die Terroristen. Nie werden die Opfer angemessen gehört,
nicht die Angehörigen von Hans Martin Schleyer und Siegfried Buback, nicht die Menschen
in der entführten Lufthansa-Maschine, nicht die Witwen und Waisen der Opfer. Ja,
Gnade ist ein großes Wort, und ich bin froh und dankbar, in einem Land zu leben, das
als Prinzip der Justiz nicht Rache sondern tatsächlich Gnade kennt, in einer Gesellschaft,
die sagen kann: Es ist genug der Strafe. Wie viele Jahre sind genug der Sühne, das
werden sicher Opfer, Angehörige, Unbeteiligte und der Rechtsstaat unterschiedlich
beurteilen. Sind es 24, 26, 30 Jahre? Wie viele Jahre sind genug? Das kann niemand
objektiv sagen. Aber dass es ein Strafrecht gibt, das Rehabilitation kennt, das können
wir nicht hoch genug schätzen. Es ist ja ein Zeichen der Freiheit und Stärke gerade
des Staates, den die Terroristen bekämpft haben, dass er das Prinzip der Begnadigung
kennt. Unser Land weiß von der Menschenwürde – selbst der Täter. Ob sie ihre Taten
bereuen, wer kann das sagen? Ein Lippenbekenntnis zu fordern, das finde ich banal.
Als Christin sage ich, sie werden sich verantworten müssen vor Gott und vor den Menschen.
Und erst wenn sie die Opfer selbst anhören und ihre Schuld bekennen, dann werden sie
wirklich frei werden und erfahren können, was Gnade bedeutet: nämlich das Gewähren
eines neuen Anfangs." (zdf 13.02.07 bp)