Ärzte dürfen in der Schweiz künftig auch psychisch kranken Menschen Sterbehilfe leisten.
Das entschied jetzt das Schweizer Bundesgericht. Es sei ein "europäisch garantiertes
Grundrecht“ jedes Menschen, über die Art und den Zeitpunkt des eigenen Todes zu bestimmen.
Daher komme auch psychisch Kranken dieser Anspruch zu, sofern sie urteilsfähig sind.
Daraus könne allerdings nicht die Pflicht des Staates abgeleitet werden, fragliche
Mittel an Sterbeorganisationen und Suizidwillige ohne ärztliche Verschreibung abzugeben.
Der rezeptfreie Bezug des tödlich wirkenden Mittels Natrium-Pentobarbital bleibt verboten. (kipa
02.02.07 bp/gw)