Dominikanische Rep.: Richtlinien der Bischöfe für Verfassungsänderung
Der Glaube habe einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Souveränität geleistet.
Das erklärten jetzt die Bischöfe des Landes anlässlich der Verfassungsreform der Dominikanischen
Republik. Man müsse die "dominikanische Identität" klar definieren, heißt es in einem
Schreiben der Bischofskonferenz an die zuständige Kommission. Die neue Verfassung
müsse allen christlichen Konfessionen und anderen Bekenntnissen Religions- und Kultfreiheit
garantieren. Ebenso sollten die fundamentalen Pflichten des Staates darin verankert
sein. In einem 32-Punkte-Programm nennen die Bischöfe unter anderem den "Schutz des
Lebens von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende", die Pflicht, Erziehung
und Bildung zu ermöglichen, "angemessene" medizinisch-gesundheitliche Versorgung und
"würdige Arbeit". Der Staat stehe im Dienst des Menschen und dürfe nicht zu "autoritärem
oder absolutistischem" Verhalten greifen, so die Bischöfe. (rv 02.02.07 bp)