2007-02-02 15:37:38

D: Soll die Stichtagsregelung abgeschafft werden?


RealAudioMP3 Die FDP ist mit ihrem Versuch, die Stichtagsregelung ganz abzuschaffen, gestern Abend im Bundestag gescheitert. Vertreter aller Fraktionen kritisierten den Vorstoß der Liberalen. Grünen und Linkspartei meinten, das Stammzellgesetzt von 2002 habe sich bewährt, Unions-Vertreter Eberhard Gienger ließ allerdings Sympathien für eine „einmalige Verschiebung“ erkennen. Wir haben mit Ingrid Fischbach gesprochen, der kirchenpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und sie nach der Position der Fraktion gefragt:
 
„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht zurzeit überhaupt keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Für uns bleibt die Achtung der Menschenwürde oberste Priorität – und das auch gegenüber der Forschungsfreiheit. Wir beobachten natürlich auch die Entscheidungen auf europäischer Ebene und sind da dabei, uns hier einzubringen, und dafür zu sorgen, dass die Stichtagsregelung vielleicht doch noch auf europäischer Ebene eine Anwendung findet. Aber das muss man beobachten. Aber hier im deutschen Bundestag sehen wir überhaupt keinen Grund, Gesetzte zu verändern.“

 
Auf der europäischen Ebene wird das ja heiß diskutiert – gestern erst hat die Kommission der Bischofskonferenzen in Europa die COMECE ein entsprechendes Statement gegeben:

„Wir haben versucht - vor allem die Bundesministerin Schavan – eine Stichtagsregelung auf europäischer Ebene hinzubekommen. Das war nicht möglich. Wir haben zumindest verhindert, dass weiterhin die Zerstörung von Embryonen mit EU-Geldern gefördert wird. Das hat sie verhindert, das war ihre Initiative, das kann man nur wirklich positiv begrüßen. Wir werden natürlich dafür sorgen und alles dafür einsetzen, eine europäische Regelung hinzubekommen. Aber es ist sehr sehr schwer."

 
Viele fürchten ja, dass die Forschungsqualität in Deutschland Schaden und die Entdeckung neuer Behandlungsmethoden behindert werden könnten. Viele Menschen haben ja große Hoffnungen in die Genforschung. Wie antworten Sie auf diese Befürchtungen?

„Ich kann natürlich verstehen, dass bei Erkrankungen auf die Erforschung neuer Heilungsmethoden. Aber man muss aber auch ehrlicherweise feststellen, dass alle bisher unternommenen Experimente ganz allein dem Bereich der Grundlagenforschung zuzurechnen sind. Diese lassen weder von ihrer Anlage, noch von ihren Ergebnissen eine Aussicht auf eine konkrete klinische Anwendbarkeit zu. Das heißt, hier wird auch vieles suggeriert, was noch nicht belegbar ist. Ich denke man könnte doch verstärkt in die Forschung mit adulten Stammzellen gehen, um entsprechende Ergebnisse auf den Weg zu bringen.“

 
Verbrauchende Embryonenforschung ist in Deutschland generell verboten. Verwendet werden dürfen laut Stammzellgesetz nur Zellen, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) forderte im November eine Änderung und sprach sich insbesondere gegen den Stichtag aus. Seitdem dauert die öffentliche Debatte an.
(rv / kna 020207 mc)
 







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