Die FDP ist mit ihrem
Versuch, die Stichtagsregelung ganz abzuschaffen, gestern Abend im Bundestag gescheitert.
Vertreter aller Fraktionen kritisierten den Vorstoß der Liberalen. Grünen und Linkspartei
meinten, das Stammzellgesetzt von 2002 habe sich bewährt, Unions-Vertreter Eberhard
Gienger ließ allerdings Sympathien für eine „einmalige Verschiebung“ erkennen. Wir
haben mit Ingrid Fischbach gesprochen, der kirchenpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
und sie nach der Position der Fraktion gefragt: „Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
besteht zurzeit überhaupt keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Für uns bleibt
die Achtung der Menschenwürde oberste Priorität – und das auch gegenüber der Forschungsfreiheit.
Wir beobachten natürlich auch die Entscheidungen auf europäischer Ebene und sind da
dabei, uns hier einzubringen, und dafür zu sorgen, dass die Stichtagsregelung vielleicht
doch noch auf europäischer Ebene eine Anwendung findet. Aber das muss man beobachten.
Aber hier im deutschen Bundestag sehen wir überhaupt keinen Grund, Gesetzte zu verändern.“
Auf
der europäischen Ebene wird das ja heiß diskutiert – gestern erst hat die Kommission
der Bischofskonferenzen in Europa die COMECE ein entsprechendes Statement gegeben:
„Wir
haben versucht - vor allem die Bundesministerin Schavan – eine Stichtagsregelung auf
europäischer Ebene hinzubekommen. Das war nicht möglich. Wir haben zumindest verhindert,
dass weiterhin die Zerstörung von Embryonen mit EU-Geldern gefördert wird. Das hat
sie verhindert, das war ihre Initiative, das kann man nur wirklich positiv begrüßen.
Wir werden natürlich dafür sorgen und alles dafür einsetzen, eine europäische Regelung
hinzubekommen. Aber es ist sehr sehr schwer."
Viele
fürchten ja, dass die Forschungsqualität in Deutschland Schaden und die Entdeckung
neuer Behandlungsmethoden behindert werden könnten. Viele Menschen haben ja große
Hoffnungen in die Genforschung. Wie antworten Sie auf diese Befürchtungen?
„Ich
kann natürlich verstehen, dass bei Erkrankungen auf die Erforschung neuer Heilungsmethoden.
Aber man muss aber auch ehrlicherweise feststellen, dass alle bisher unternommenen
Experimente ganz allein dem Bereich der Grundlagenforschung zuzurechnen sind. Diese
lassen weder von ihrer Anlage, noch von ihren Ergebnissen eine Aussicht auf eine konkrete
klinische Anwendbarkeit zu. Das heißt, hier wird auch vieles suggeriert, was noch
nicht belegbar ist. Ich denke man könnte doch verstärkt in die Forschung mit adulten
Stammzellen gehen, um entsprechende Ergebnisse auf den Weg zu bringen.“
Verbrauchende
Embryonenforschung ist in Deutschland generell verboten. Verwendet werden dürfen laut
Stammzellgesetz nur Zellen, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) forderte im November eine Änderung und sprach sich insbesondere
gegen den Stichtag aus. Seitdem dauert die öffentliche Debatte an. (rv / kna
020207 mc)