Schweiz: Fall Welby eine schwerwiegende Güterabwägung
Hätte die Diözese Rom den durch aktive Euthanasie aus dem Leben geschiedenen Piergiorgio
Welby kirchlich beerdigt, so hätte sie damit wohl "das eindeutige Zeugnis der Kirche
gefährdet, dass aktive Sterbehilfe in keinem Fall mit dem christlichen Glauben vereinbart
werden kann." Dies schreibt Bischof Kurt Koch, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz,
in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme für die Bioethik-Kommission der helvetischen
Bischofskonferenz. Die Diözese Rom habe sich in einem "schwerwiegenden Konflikt zwischen
dem Üben von Barmherzigkeit an einem einzelnen Menschen und der grundsätzlichen Sorge
um die öffentliche Klarheit der kirchlichen Glaubens" befunden, unterstreicht Koch.
In dieser komplexen Situation sei die Diözese Rom vor einer "schwerwiegenden Güterabwägung"
gestanden. (kipa 18.1.07 mg)