Kardinal Godfried Danneels von Brüssel hat sich entschieden gegen eine weitere Liberalisierung
des Sterbehilfe-Gesetzes in Belgien ausgesprochen. Eine Legalisierung der Sterbehilfe
für Demenzkranke und Minderjährige sei absolut nicht hinnehmbar, erklärte Danneels
in der heutigen Ausgabe der Fachzeitschrift "De Huisarts". Der Mensch habe keine Verfügungsgewalt
über das Leben, sondern die Aufgabe, es zu bewahren. Der Kardinal betonte, bei
Demenzkranken und Minderjährigen komme hinzu, dass sie nicht selbst eine Entscheidung
treffen könnten, sondern andere für sie sprächen. In Belgien ist aktive Sterbehilfe
seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt"
geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben
für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht. Es gibt Vorstöße, das
Gesetz auf Demenzkranke und Minderjährige auszudehnen. Mit Blick auf den Gebrauch
von Kondomen zur Aids-Prävention erklärte Danneels, HIV-Infizierte sollten bei Sexualkontakten
mit Nichtinfizierten Präservative verwenden. "Der Gebrauch von Kondomen zum Schutz
des Lebens eines Partners hat eher mit dem Respekt vor dem Leben als mit Sexualität
zu tun", so der Kardinal wörtlich. Er bezweifele aber, dass ein verbreiteter Gebrauch
von Kondomen der Menschheit hilfreich sei. Es sei zu fürchten, dass damit die sexuelle
Promiskuität noch zunehmen werde. (kna 11.01.07 sk)