Irland: Embryos außerhalb des Mutterleibs ungeschützt
Der in der Verfassung verankerte Schutz für Ungeborene gilt nicht für Embryonen außerhalb
des Mutterleibs. Das entschied das irische Höchstgericht am Mittwoch in Dublin. Bei
dem Fall ging es um eine Frau, die gegen den Willen ihres früheren Mannes ihre drei
tiefgefrorenen Embryonen ausgehändigt bekommen wollte. Die Klägerin argumentierte
damit, dass ihre Embryonen nach der irischen Verfassung ein Recht auf Leben hätten.
Das Gericht wies ihre Klage mit der Begründung ab, die Verfassung greife nicht für
Embryonen, die tiefgefroren oder im Reagenzglas sind. Erzbischof Diarmuid Martin aus
Dublin drückte Bedenken über diesen Richtspruch aus. Dieser rufe Zweifel über den
Grad von Schutz hervor. Die Verfassung fordere, Menschenleben von seinen frühesten
Entwicklungsstadien an zu schützen. (cns 18.11.06 ap)