2006-11-18 14:49:12

Irland: Embryos außerhalb des Mutterleibs ungeschützt


Der in der Verfassung verankerte Schutz für Ungeborene gilt nicht für Embryonen außerhalb des Mutterleibs. Das entschied das irische Höchstgericht am Mittwoch in Dublin. Bei dem Fall ging es um eine Frau, die gegen den Willen ihres früheren Mannes ihre drei tiefgefrorenen Embryonen ausgehändigt bekommen wollte. Die Klägerin argumentierte damit, dass ihre Embryonen nach der irischen Verfassung ein Recht auf Leben hätten. Das Gericht wies ihre Klage mit der Begründung ab, die Verfassung greife nicht für Embryonen, die tiefgefroren oder im Reagenzglas sind. Erzbischof Diarmuid Martin aus Dublin drückte Bedenken über diesen Richtspruch aus. Dieser rufe Zweifel über den Grad von Schutz hervor. Die Verfassung fordere, Menschenleben von seinen frühesten Entwicklungsstadien an zu schützen.
(cns 18.11.06 ap)









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