Das Oberste Gericht hat das Verbot einerPlakatwerbung mit einer von Leonardo da Vincis
Abendmahls-Gemälde inspirierten Fotografie aufgehoben. Das Plakat verletze nicht die
religiösen Gefühle der Katholiken, urteilten die Richter des Kassationshofs. In erster
Instanz sowie im Berufungsverfahren waren die Gerichte zur gegenteiligen Auffassung
gekommen und hatten das Modeunternehmen verurteilt, das die Werbung platziert hatte.
Geklagt hatten die französischen Bischöfe. Die umstrittene Werbung zeigt in Anlehnung
an das Da-Vinci-Meisterwerk mehrere Frauen und einen in Rückenansicht dargestellten
Mann mit bloßem Oberkörper, die mit Produkten des Modehauses bekleidet sind. An der
Stelle von Jesus sitzt im Zentrum des Abendmahls-Tisches eine Frau mit langen Haaren.
(kna 15.11.06 sk)