Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fordert eine Revision des Stammzellgesetzes, die
die Rahmenbedingungen für deutsche Forscher verbessern soll. Nach ihren Angaben hat
die internationale Stammzellforschung in den vergangenen Jahren wichtige neue Erkenntnisse
hervorgebracht, vor allem in der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Sie
habe das Wissen über die Eigenschaften von Stammzellen wesentlich erweitert und präzisiert.
Die Wissenschaft in Deutschland könne allerdings zurzeit wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
auf diesem Gebiet nur einen begrenzten Beitrag leisten. Durch die im Stammzellgesetz
von 2002 festgelegte Stichtagsregelung und die Strafandrohung seien deutsche Forscher
vom Zugriff auf neue Zelllinien und von der Arbeit in internationalen Projekten weitgehend
ausgeschlossen. Der Verband hält daher eine Revision des Stammzellgesetzes von 2002
für dringend notwendig. Die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft
ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat
dem Vorstoss eine Absage erteilt. Für die Bundesregierung sei der Schutz menschlichen
Lebens auch im frühesten Stadium ein Grundsatz, der nicht zur Disposition stehe. Auch
der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe kritisierte den DFG-Vorstoss. Das Stammzellgesetz
sei ein "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes", nicht der Forschungsfreiheit
zu Lasten des Lebensschutzes. Von kirchlicher Seite warnte der Vorsitzende des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, vor einem "Einstieg
in den Ausstieg aus dem Embryonenschutz". Ein solcher Schritt würde den Geist der
vom Bundestag 2002 beschlossenen gesetzlichen Regelung verraten.