2006-11-04 15:14:51

Polen: Erzbischof, Verfassung muss Lebensschutz garantieren


Entgegen der bisherigen kirchlichen Linie hat sich der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz für schärfere Abtreibungsgesetze in seinem Land ausgesprochen. Das Recht auf Leben und die Notwendigkeit seines Schutzes müssten durch eindeutige Vorschriften in der Verfassung garantiert werden, forderte Erzbischof Jozef Michalik in einem am Freitag in Warschau veröffentlichten Brief an den Parlamentspräsidenten Marek Jurek. Michalik forderte die Abgeordneten dazu auf, sich in der bevorstehenden Abtreibungsdebatte nur von ihrem Gewissen und nicht von politischen Motiven leiten zu lassen.
In Polen gilt eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur in drei Fällen möglich: bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach Inzest oder Vergewaltigung sowie bei schweren Missbildungen oder Gesundheitsschäden des Kindes. Bislang hatten sich die polnischen Bischöfe wiederholt gegen eine Verschärfung der Abtreibungsregelung ausgesprochen, um den gesellschaftlichen Frieden nicht zu gefährden.
Regierungspartei fordert Verschärfung.
(kna 041106 mc)







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