Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Slowakei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit
verurteilt. 1997 war ein Journalist verurteilt worden, weil er in einem Artikel den
Erzbischof von Bratislava, Jan Sokol, für dessen Initiative gegen einen Spielfilm
kritisiert hatte. Er habe den höchsten Vertreter der katholischen Kirche in der Slowakei
verleumdet und dadurch Mitglieder der Kirche angegriffen, lautete die Begründung des
nationalen Gerichts. Die Straßburger Richter urteilten dagegen, der Artikel beeinträchtige
weder das Recht auf freie Religionsausübung übermäßig noch verunglimpfe er den Glauben.
Zudem habe sich die abschätzige und in harten Worten formulierte Meinung des Journalisten
ausschließlich auf den Erzbischof bezogen. Dieser hatte seine Klage zurückgezogen
und auf Schadenersatz verzichtet. Die Richter sprachen dem Journalisten heute in Straßburg
6.000 Euro Schadenersatz zu. (ansa/kna 31.10.06 bp)