Heute haben die Innenminister
von Bund und Ländern die Einführung einer Anti-Terror-Datei beschlossen. Stark umstritten
war dabei die angedachte Speicherung der Religionszugehörigkeit terrorverdächtiger
Personen.
Nach Angaben des bayerischen Innenministers Günther Beckstein sei
geplant, insbesondere Menschen mit islamistischem Hintergrund aufzunehmen. Bei liberalen,
toleranten Muslimen solle jedoch auf die Erfassung der Religionszugehörigkeit verzichtet
werden. Karl Jüsten vom Katholischen Büro Berlin warnt davor, dass die Religionszugehörigkeit
zur Diskriminierung führen könnte:
"Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn
die Religionszugehörigkeit vom Staat auch erhoben wird in unserem Meldewesen, weil
es schon ein wichtiges Merkmal für die Personenstandserfassung ist. Allerdings bei
der Terrordatei haben wir größere Probleme. Denn jetzt wird die Religionszugehörigkeit
auch durchaus zu einem Generalverdacht. Wenn der Staat meint, Personen mit einer bestimmten
Religionszugehörigkeit in besonderer Weise beobachten zu müssen, dann muss er andere
Kriterien anlegen, als das des Religionsmerkmals. Wir wissen, dass im Bereich der
islamistischen Gruppen, um die soll es ja gehen, in der Regel nicht das Religionsmerkmal
das entscheidende ist, sondern dass sie also bestimmte radikale Ansichten haben. Das
ist das Entscheidende."
Die Einführung der Datei wird bereits seit 2001
gefordert. Auslöser der erneuten Diskussion waren die zwei gescheiterten Bombenanschläge
auf die Bahn Ende Juli.