Das Land hat sich erstmals auf Grundzüge eines Bioethikgesetzes geeinigt. Der Senat
verabschiedete am Dienstag (Ortszeit) eine Regelung, die jede Form des Klonens verbietet.
Außerdem beschlossen die Parlamentarier, eine Bioethik-Kommission einzurichten. Zur
auch in Europa umstrittenen Stammzellforschung enthält das Gesetz keine Vorschriften.
Auch in der Diskussion um die Zulässigkeit der künstlichen Befruchtung zur Therapie
von Kinderlosigkeit fanden die Abgeordneten keine einheitliche Linie. Zwar schließt
das Gesetz das Einfrieren von Embryonen aus. Unter welchen Umständen Eizellen außerhalb
des Körpers befruchtet werden dürfen, soll erst ein zweites Gesetzespaket klären. (kna
10.08.06 gs)