Der Vorsitzende der Bischofskonferenz verurteilt die Gesetze gegen Religionswechsel
im Bundesstaat Chattisgarh. Das jüngst verabschiedete Gesetzespaket schränke die Glaubens-
und Gedankenfreiheit jedes Bürgers ein und sei nicht verfassungskonform, argumentierte
Erzbischof Oswald Gracias von Agra. Indiens Verfassung sichert jedem Bürger die volle
Glaubensfreiheit zu. Die in Chattisgarh verabschiedeten Gesetze verpflichten Personen,
die einen Religionswechsel vornehmen wollen, dies einen Monat zuvor durch eine Behörde
genehmigen zu lassen. Bei Nichtbeachtung droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Dasselbe gilt für das Delikt „Zwangsbekehrung“. Chattisgarh in Zentralindien ist der
dritte von der islamischen Fundamentalistenpartei BJP regierte Bundesstaat, der ein
Anti-Konversionsgesetz einführt. (asianews 08.08.06 gs)