2006-08-02 13:43:08

D: Alles klar im Irak


Christen aus dem Irak haben laut einem Grundsatzurteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. In den kurdisch regierten Landesteilen des Irak drohe Christen keine politische Verfolgung, befand das Gericht in einem heute in Mannheim veröffentlichten Urteil. Anlass für das Urteil ist die Aufhebung des so genannten "kleinen Asyls" durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im März 2004. Nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein drohe im Irak keine staatliche Verfolgung mehr, hatte die Behörde ihre Entscheidung begründet. Davon betroffen ist ein Iraker, der seit 1996 in der Bundesrepublik Deutschland lebt und gegen den Widerruf der Asylregelung geklagt hatte. Er sei als Christ im Irak Übergriffen der muslimischen Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt, hatte der Mann argumentiert.

Nach Auffassung des höchsten Verwaltungsgerichts im deutschen Bundesland Baden-Württemberg droht Angehörigen der chaldäisch-katholischen Kirche zwar bei einer Rückkehr in den Irak "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" eine Verfolgung vor allem durch "nichtstaatliche" Gruppierungen. Es gäbe aber innerhalb des Irak "Fluchtalternativen". Zahlreiche christliche Familien seien in den irakischen Norden geflüchtet. Wegen des Widerrufs der Asylvorschriften für irakische Flüchtlinge stehen nach Angaben eines Gerichtssprechers beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof noch etwa 450 Verfahren an.



Nach Angaben des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) hat sich die Christenverfolgung im Irak dramatisch verschärft. Die Zahl der im Irak lebenden Christen soll nach

offiziellen Angaben von etwa 1,4 Millionen 1987 auf deutlich weniger als eine Million gesunken sein, heißt es in einem UNHCR-Report. Die Mehrheit der Christen im Irak gehört der chaldäisch-katholischen Kirche an, die mit dem Papst volle Kirchengemeinschaft hat.
(kap 02.08.06 sk)







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