Christen aus dem Irak haben laut einem Grundsatzurteil des baden-württembergischen
Verwaltungsgerichtshofs in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. In den kurdisch regierten
Landesteilen des Irak drohe Christen keine politische Verfolgung, befand das Gericht
in einem heute in Mannheim veröffentlichten Urteil. Anlass für das Urteil ist die
Aufhebung des so genannten "kleinen Asyls" durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
im März 2004. Nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein drohe im Irak keine staatliche
Verfolgung mehr, hatte die Behörde ihre Entscheidung begründet. Davon betroffen ist
ein Iraker, der seit 1996 in der Bundesrepublik Deutschland lebt und gegen den Widerruf
der Asylregelung geklagt hatte. Er sei als Christ im Irak Übergriffen der muslimischen
Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt, hatte der Mann argumentiert.
Nach Auffassung
des höchsten Verwaltungsgerichts im deutschen Bundesland Baden-Württemberg droht Angehörigen
der chaldäisch-katholischen Kirche zwar bei einer Rückkehr in den Irak "mit beachtlicher
Wahrscheinlichkeit" eine Verfolgung vor allem durch "nichtstaatliche" Gruppierungen.
Es gäbe aber innerhalb des Irak "Fluchtalternativen". Zahlreiche christliche Familien
seien in den irakischen Norden geflüchtet. Wegen des Widerrufs der Asylvorschriften
für irakische Flüchtlinge stehen nach Angaben eines Gerichtssprechers beim baden-württembergischen
Verwaltungsgerichtshof noch etwa 450 Verfahren an.
Nach Angaben des
Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) hat sich die Christenverfolgung
im Irak dramatisch verschärft. Die Zahl der im Irak lebenden Christen soll nach
offiziellen
Angaben von etwa 1,4 Millionen 1987 auf deutlich weniger als eine Million gesunken
sein, heißt es in einem UNHCR-Report. Die Mehrheit der Christen im Irak gehört der
chaldäisch-katholischen Kirche an, die mit dem Papst volle Kirchengemeinschaft hat.
(kap 02.08.06 sk)