Der deutsche Kirchenrechtler Georg Bier wirft der deutschen Bischofskonferenz vor,
sie verstoße im Umgang mit Kirchenaustritten gegen Anordnungen des Vatikans. In der
Zeitschrift „Herder Korrespondenz“ sagte Bier, in einem Schreiben von Kardinal Julián
Herranz sei festgehalten worden, dass für einen gültigen Kirchenaustritt mehrere Gründe
vorliegen müssten. Erstens: die innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen.
Zweitens, die Umsetzung und die Kundmachung des Entschlusses. Drittens die direkte
Annahme dieser Entscheidung von kirchlicher Seite. Dieses Schreiben, das der Papst
genehmigt habe, erschüttere nachhaltig die Position der deutschen Bischöfe, glaubt
Bier. (kath.net 05.07.06 sis)