Die Bischofskonferenz hält die Mitarbeit im Verein „Donum vitae“ und bestimmte Dienste
innerhalb der Kirche für unvereinbar. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung"
auf ihrer Internetseite. In einer Erklärung, aus der die Zeitung zitiert, steht wörtlich:
„Personen, die im kirchlichen Dienst stehen, ist eine Mitwirkung bei Donum vitae e.V.
untersagt“. Wer aber in kirchlichen Räten und Mitwirkungsgremien sowie den kirchlichen
Verbänden und Organisationen Verantwortung übernehme, der solle auf eine „leitende
Mitarbeit“ bei Donum vitae verzichten. Donum vitae ist ein aus dem Zentralkomitee
der deutschen Katholiken hervorgegangener Verein bürgerlichen Rechts, der mehr als
hundert staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangere unterhält. Darin führt
der Verein die Konfliktberatung weiter, die Papst Johannes Paul II. im Jahr 1999 den
deutschen Bischöfen untersagt hatte. Nach Angaben der Zeitung wurde der Beschluß,
der in den kommenden Tagen Rechtskraft erhält, unter anderem von der vatikanischen
Kongregation für die Glaubenslehre „erbeten“. (faz.net/kath.net 26.06.06 sk)