Schweiz: Freispruch nach Beherbergung von Asylsuchenden
Ein katholischer Pfarrer, der sich wegen der Beherbergung von abgelehnten Asylsuchenden
verantworten musste, ist vom Basler Strafgericht freigesprochen worden. Der Pfarrer
und eine Sozialarbeiterin hatten im Winter 2004/2005 Asylbewerber beherbergt obwohl
deren Gesuche abgelehnt worden waren. Grund für den Freispruch ist die Annahme, der
Pfarrer habe die Asylbewerber nicht verstecken wollen. Er wollte lediglich vermeiden,
dass die Asybewerber bei Minustemperaturen draußen übernachten müssten. Man könne
nicht von einem Pfarrer erwarten, dass er in der Weihnachtszeit beim Gänsebraten sitzt,
während draussen Leute frieren, so der Verteidiger. (nzz 24.06.06 ch)