Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat einen rechtlichen Anspruch auf eine berufliche
Auszeit zur Pflege von Angehörigen gefordert. Berufstätige, die Pflege von Angehörigen
organisierten, hätten eine enorme Doppelbelastung, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer
in Berlin bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs seines Verbandes.
Die Auszeit könne zur Pflege, zur Organisation professioneller Betreuung oder auch
zur Sterbebegleitung genutzt werden. Der SoVD-Entwurf eines so genannten Pflegezeitgesetzes
sieht vor, Pflegende innerhalb von fünf Tagen bis zu sechs Monate unbezahlt freizustellen
und ihnen ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz
einzuräumen. (kna 12.06.06 bg)