Die Regierung lässt laut einem Bericht der BBC eine rechtliche Besserstellung von
«Ehen ohne Trauschein» prüfen. Zu den Überlegungen gehören demnach unter anderem ein
Erbrecht sowie ein Bezugsrecht für Pensionen. Rund vier Millionen Menschen in England
und Wales, die derzeit unverheiratet mit einem Partner zusammenlebten, könnten künftig
nach einer Trennung ähnliche Ansprüche gegenüber früheren Lebensgefährten einklagen
wie Eheleute. Laut dem BBC-Bericht rechnet die britische Regierung bis 2020 mit einer
Verdoppelung der Partnerschaften ohne Trauung. Dem Sender zufolge soll ein erster
Reformentwurf bis 2007 vorliegen. (kna 01.06.06 gs)