Schweiz: Streit um Abtreibungen im Krankenkassenschutz
Im Streit um Abtreibungen im Krankenkassenschutz hat die Schweizerische „Hilfe für
Mutter und Kind“ (SHMK) die Vorwürfe der Nationalen Ethikkommission zurückgewiesen.
Diese hatte der Pro-Life-Organsiation vorgeworfen, die von ihnen propagierten "ethischen
Verzichtserklärungen" auf Leistungen von Krankenkassen seien unsolidarisch. Hintergrund:
Nach Meinung der Lebensschutzorgansiation „Hilfe für Mutter und Kind“ sollte Abtreibung
nicht zum Grundleistungsangebot der Krankenversicherungen gehören. Es sollte möglich
sein, von günstigeren Zusatzversicherungen zu profitieren, wenn man auf Leistungen
wie Abtreibung verzichte. Die Behauptung der Kommission, die Verzichtserklärungen
würden die Solidarität unter den Versicherten untergraben, sei falsch, so die Organisation.