Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde gegen eine Papstkarikatur in der Westschweizer
Zeitung "Le Temps" als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen. Dies ist einer
Medienmitteilung des Presserates von Dienstag zu entnehmen. Die Zeitung hatte in ihrer
Ausgabe vom 5. April 2005, also drei Tag nach dem Tod von Johannes Paul II., eine
Karikatur des Zeichners Chappatte veröffentlicht. Die Karikatur zeigte den Leichnam
des Papstes vor einem Kreuz. Gläubige, einige mit Fotoapparaten versehen, versammeln
sich beim Leichnam. Der Karikaturist lässt Jesus vom Kreuz sagen: "Stört es euch nicht,
dass ich existiere?"
Der Presserat schreibt in seinem Entscheid, der Kläger
begründe nicht, womit die Karikatur das "Verbot der Diskriminierung" verletzt habe.
Es sei nicht Sache des Presserates die Motive zu suchen, die zu einem entsprechenden
Verstoss geführt hätten. Ferner weist der Presserat darauf hin, dass die Freiheit
von Satire und Karikatur auch für religiöse Themen gelte. Sie dürfe Objekte und Personen
behandeln, ohne dass sie dabei Rücksicht auf "die besonderen Sensibilitäten der orthodoxesten
Kreise" nehmen müsse. (kipa 10.05.06 sk)