„Popetown“ nach Auffassung des Jugendschutzes erst für Sendezeit ab 22 Uhr geeignet
Aus Jugendschutzsicht hätte "Popetown" erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen. Das erklärte
jetzt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nach einer Prüfung der ersten Folge
der Zeichentrickserie, die am Mittwoch auf MTV ausgestrahlt wurde. Insbesondere Kinder
unter 14 Jahren seien in ihrer religiösen Orientierung nicht ausreichend gefestigt,
um sich von der verzerrten Darstellung der Kirche und des katholischen Glaubens distanzieren
zu können. Das Lächerlichmachen zentraler Einrichtungen und Prinzipien des katholischen
Glaubens könne zu einer nachhaltigen Verunsicherung und Desorientierung dieser Altersgruppe
führen. Dennoch habe die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) bei ihrer Einschätzung
die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht überschritten, daher sei
eine Ausstrahlung um 20.00 Uhr - auch künftig - trotzdem erlaubt. - „Popetown“ hatte
bereits vor der Ausstrahlung für Proteste und heftige Diskussionen gesorgt, vor allem
aufgrund der provozierenden Printwerbung von MTV, die nach einer Rüge des Werberats
zurückgezogen wurde. Auch der Trailer für die Serie auf der MTV-Website und ein als
"Beichtstuhl“ gestalteter Chat wurden stark kritisiert. (pm 060506 mc)