Wiesbadens Stadtdekan Ernst-Ewald Roth wird für das Amt des Oberbürgermeisters kandidieren.
Das Kirchenrecht schließt jedoch die Übernahme öffentlicher Ämter für Priester aus.
Der zuständige Limburger Bischof Franz Kamphaus hat Roth daher mit sofortiger Wirkung
von der Ausübung seiner priesterlichen Dienste entbunden. Gleichzeitig hat Bischof
Kamphaus den durch Roth angebotenen Verzicht auf die Pfarrei St. Bonifatius und das
Amt des Stadtdekans der Landeshauptstadt Wiesbaden angenommen. Die Kandidatur von
Roth kam für das Bistum Limburg nicht überraschend; bereits seit einiger Zeit gab
es Gespräche zwischen Bischof Kamphaus und Roth. Dabei wurde der Stadtdekan frühzeitig
auf die kirchenrechtlichen Konsequenzen einer möglichen Kandidatur für das Amt des
Oberbürgermeisters hingewiesen. Der Vorfall gilt als bislang einmalig in Deutschland.