Der Deutsche Caritasverband hat das Gesetz zur Kinderbetreuung kritisiert. Die steuerliche
Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sei verteilungspolitisch problematisch, erklärte
der Wohlfahrtsverband in Freiburg. Die Entlastung versage bei einkommensarmen Familien,
die keine Steuern zahlten. Nur Familien mit sehr hohem Einkommen erzielten signifikante
Entlastungseffekte, «die sie potenziell in die Lage versetzen, sich als Arbeitgeber
zu betätigen». Auch würden die Entlastungseffekte nur einen minimalen Teil der Betreuungskosten
abdecken. Die neue Regelung sei überwiegend arbeitsmarktpolitisch motiviert. Der
Bundestag verabschiedete am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf.
(kna 21.03.06 sk)