Für die Errichtung eines Holzkreuzes an seiner Kirche soll ein britischer Pfarrer
Werbegebühren an die Stadt bezahlen. Das Kreuz stelle nach kommunalem Recht eindeutig
eine Werbung dar, und daher fielen für die städtische Genehmigung umgerechnet 110
Euro Bearbeitungskosten an, argumentierte der Stadtrat im südwestenglischen Dudley
Wood. Der methodistische Pfarrer Paul Nzacahayo nannte den Behördenbescheid lächerlich.
Das Kreuz sei ein Zeichen des Glaubens und keine Werbung. (kna 08.03.06 sk)