2006-02-07 15:09:46

Schweiz: Presserat gibt Beichtvater Recht


Der Schweizer Presserat hat der Beschwerde des Abtes von Kloster Einsiedeln teilweise zugestimmt. Abt Martin Werlen hatte den Bericht einer Journalisten über ihre Beichte im Kloster in der Zeitschrift "Facts" im Mai letzten Jahres beanstandet. Es handle sich um einen unlauteren Missbrauch des Sakraments, da er über die Absichten der betreffenden Journalistin im Unklaren gelassen worden war. Die Zeitschrift hatte die Beschwerde mit dem Hinweis auf das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung zurückgewiesen. Der Presserat urteilte nun, das journalistische Interesse, nämlich die Vermittlung der subjektiven Erfahrung einer modernen städtischen Frau im Beichtstuhl, könne in diesem Fall das entgegenstehende Interesse des Beichtvaters an der "Echtheit" und "Vertraulichkeit" nicht überwiegen, zumal es in dem Bericht ja nicht darum gegangen sei, zum Beispiel Missstände aufzudecken.

(kipa 07.02.06 skn)







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