Der Schweizer Presserat hat der Beschwerde des Abtes von Kloster Einsiedeln teilweise
zugestimmt. Abt Martin Werlen hatte den Bericht einer Journalisten über ihre Beichte
im Kloster in der Zeitschrift "Facts" im Mai letzten Jahres beanstandet. Es handle
sich um einen unlauteren Missbrauch des Sakraments, da er über die Absichten der betreffenden
Journalistin im Unklaren gelassen worden war. Die Zeitschrift hatte die Beschwerde
mit dem Hinweis auf das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung zurückgewiesen.
Der Presserat urteilte nun, das journalistische Interesse, nämlich die Vermittlung
der subjektiven Erfahrung einer modernen städtischen Frau im Beichtstuhl, könne in
diesem Fall das entgegenstehende Interesse des Beichtvaters an der "Echtheit" und
"Vertraulichkeit" nicht überwiegen, zumal es in dem Bericht ja nicht darum gegangen
sei, zum Beispiel Missstände aufzudecken.